Datenschutz als Täterschutz: Berlins Polizei darf Opferschutzeinrichtungen keine Details mehr mitteilen

Datenschutz als Täterschutz: Berlins Polizei darf Opferschutzeinrichtungen keine Details mehr mitteilen


Wenn erwartbare gesellschaftliche Fehlentwicklungen irgendwann so auffällig werden und überhand nehmen, dass sie das Wunschdenken der politischen Eliten entzaubern könnten, dann muss die unliebsame Wirklichkeit eben ausgeblendet werden, um den Selbstbetrug auf jeden Fall aufrechterhalten zu können.

Datenschutz als Täterschutz: Berlins Polizei darf Opferschutzeinrichtungen keine Details mehr mitteilen

Dazu gehören solche Straftaten der dauerverhätschelten Hauptklientel des Linksstaats, Muslime, Zuwanderer und vor allem muslimische Zuwanderer, die sich gegen Opfergruppen richten, die nach herrschender linksgrün-elitistischer Denke nur von toxischen Feindbildern verübt werden können: Übergriffe gegen Homosexuelle und Juden nämlich. Sofern dafür nicht etwa homophobe, reaktionäre heteronormative Weiße bzw. Rechtsextreme verantwortlich sind, sondern vormittelalterlich sozialisierte Islamisten und ihre auf deutschem Boden wandelnde Derivate, ist es besser, die betreffenden Vorfälle kleinzureden und unter den Teppich zu kehren, statt sie klar zu benennen geschweige denn, ihren Ursachen auf den Grund zu gehen.

In diesem Sinne ist wohl eine skandalöse Verordnung des Datenschutzbeauftragten der Berliner Strafverfolgungsbehörden aus dem vergangenen Jahr zu verstehen, der erneut ein bezeichnendes Licht auf die ideologische Desinformation, hart an der Grenze zur faktischen Strafvereitelung oder gar Rechtsbeugung, in der Hauptstadt wirft: Weil dort nicht sein kann, was nicht sein darf, wurden die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, absolut wissenswerte und aufschlussreiche Details über bestimmte kriminelle Machenschaften gar nicht mehr erst bekanntzugeben und an gesellschaftliche Einrichtungen zu übermitteln, die diese dann analysieren und öffentlich thematisieren könnten. Dies betrifft insbesondere auch die genannten schwulen- und judenfeindlichen Übergriffe.

Berlin at its best

Wie die „Berliner Zeitung” berichtet, ist es im rotgrünen Shithole Berlin der Polizei künftig verboten, zuständige Beratungsstellen oder Opferschutzeinrichtungen darüber zu informieren, wenn es in der Stadt Angriffe etwa auf Juden oder Homosexuelle gab. Als Vorwand für die Beibehaltung dieses blinden Flecks – und zur weiteren Aufpäppelung des immer größer werdenden Elefanten im Raum – soll also ausgerechnet der (in zwei Corona-Jahren systematisch mit Füßen getretene) „Datenschutz” dienen, der hier einmal mehr zum – dazu noch selektiven – Täterschutz verkommt: In einem entsprechenden behördlichen Vermerk heißt es, „um eine Re-Identifizierung zu verhindern”, dürfen in den übermittelten Informationen weder die Tat beschrieben noch Tatort oder Tatzeit benannt oder auch nur das Alter der Beteiligten enthalten sein. Angeblich fehle es an einer Rechtsgrundlage für Übermittlung personenbezogener Daten aus Ermittlungsverfahren an private Vereine mit dem Ziel des Abgleichs mit dort vorhandenen Daten.

Statt, wenn dies wirklich ein Problem sein sollte, auf die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage zu drängen, verwies der Datenschutzbeauftragte lieber auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 4. Oktober 2021 (CR 2021, 730-732) und führt in seiner Verordnung weiter aus: „Der Personenbezug umfasst alle Informationen, die sich auf eine Person beziehen. Jede Schilderung menschlichen Verhaltens oder menschlicher Eigenschaften hat danach Personenbezug. Die Beschreibung eines Tatgeschehens hat daher Personenbezug.

Bis zum Erbrechen „verständnisvoll“

Weil nämlich „Re-Identifizierung” (oder auch: „De-Anonymisierung”) besagt, dass sich aus den weitergegebenen Informationen persönliche Profile erstellen lassen, könnte es ja theoretisch sein, etwa bei Durchsuchung sozialer Netzwerke komplette Profile von Menschen erstellen und herausfinden, wer die jeweiligen Tatverdächtigen sind. So etwas darf im täterfreundlichen, zum Erbrechen „verständnisvollen“ Deutschland natürlich nicht passieren. Vor allem, wenn die Schuldigen für etwa homophobe oder antisemitische Übergriffe gar keine biodeutschen Glatzen oder Seitenscheitelträger sind, sondern Vertreter der „Religion des Friedens” oder der „weltoffenen” Migrantifa.

Faktisch sabotiert das von der Plagiatsschummlerin Franziska Giffey verweste Berlin damit die Arbeit von Opfer- und Selbsthilfegruppen, die auch einen wertvollen Beitrag zum Selbst- und Zivilschutz der Bevölkerung leisten. Denn angesichts tausender Menschen, die in Berlin jährlich Opfer verbaler und/oder körperlicher Angriffe aus antisemitischen, homophoben oder rassistischen Gründen werden, ist die (zumindest anonymisierte) Übermittlung der entsprechenden Informationen für die Opfervereine eigentlich eine zentrale Arbeitsgrundlage – zur Erstellung von Warnhinweisen, Risikoprofilen, Berichten oder auch politischen Präventionsvorschlägen. Bei den Vereinen dringt die Argumentation des Datenschutzbeauftragten denn auch nicht durch: Gerade eine Re-Identifizierung sei der der Zweck der Datenübermittlung – etwa um Doppelerfassungen zu vermeiden, etwa wenn Übergriffe sowohl bei der Polizei als auch bei den Vereinen gemeldet würden.

Kritik auch von den Senatsfraktionen

Zudem gibt die Polizei über ihre Pressemitteilungen eben doch genau die Informationen heraus, die nun, nach der Definition des Datenschutzbeauftragten, als „personenbezogen“ gelten. Letzteres allerdings ebenfalls zunehmend zeitversetzt und oft bewusst vage, um ja kein „ethnisches Profiling” oder „rassistische“ Täterbeschreibungen zu riskieren. Auch hier gilt: Was nicht sein kann, darf nicht sein. „Ein Mann”, „eine Familie”, „eine Gruppe junger Männer”, „Personen” im Nachrichtentenor lassen grüßen.

Allerdings kommt auch aus den Reihen der Regierungsfraktionen Kritik. Tom Schreiber, innenpolitischer Sprecher der SPD, bezeichnete die Neuregelung als „völlig absurd.“ Diese sei still und heimlich in der Corona-Zeit durchgesetzt worden. Man brauche „Zahlen und Fakten, um die Situation einschätzen und Opfer schützen zu können.“ Die Opferberatungsstelle Maneo registrierte im vergangenen Jahr 731 von Drohungen, Beleidigungen und Angriffen gegen schwule Männer, Transsexuelle und lesbische Frauen. Davon haben man jedoch nur 321 Fälle auswerten können, sagte Maneo-Chef Bastian Finke. Bei der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) gingen 2020 mehr als 1.000 antisemitische Vorfälle ein. Mit der neuen Regelung kann nun kein Informationsausgleich mit der Polizei über „Präventionsmaßnahmen” mehr erfolgen Und, noch wichtiger für die staatsbestimmende Lobby der Islamversteher und Zuwanderungslobbyisten: Die Debatte um die eigentlichen Hauptverantwortlichen für Attacken etwa auf Homosexuelle und Juden wird erschwert, wenn deren Herkunft verschleiert wird.

 

Foto: Slogan, als die CDU noch wusste, worauf es ankommt ...


Autor: Redaktion
Bild Quelle: CDU, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons


Mittwoch, 18 Mai 2022

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