Impfpflicht: Verfassungsrichter verbreiten Fake-News

Impfpflicht: Verfassungsrichter verbreiten Fake-News


Das Bundesverfassungsgericht ignoriert Erkenntnisse über Impfungen und bestätigt die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Impfpflicht: Verfassungsrichter verbreiten Fake-News

Ausdrücklich soll das Bundesverfassungsgericht den Bürger vor Übergriffen des Staates schützen. So haben sich das die Väter des Grundgesetzes gedacht, als sie die grundlegenden Artikel vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem totalitären Staat formulierten.

Doch diese Zeit ist vorbei. Das Verfassungsgericht hat in einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Panik-Politikern wie Karl Lauterbach Recht gegeben. Ihnen wird erlaubt, das Grundrecht der Bürger auf körperliche Integrität zu verletzen. Die Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen haben sich impfen zu lassen – oder sie kündigen.

In ihrer Urteilsbegründung – man muss es leider so sagen – plappern die Richter nach, was Politiker wie Karl Lauterbach seit Monaten ohne Rücksicht auf Recht und Wissenschaft über das Internet verbreiten. So wird die Omikron-Variante im Urteil unter Berufung auf die WHO noch immer als »besorgniserregend« bezeichnet.

Weiter schreibt das Gericht: »In einer fünften Infektionswelle erreichten sie dann aber im Februar und März 2022 Höchstwerte mit bisweilen mehr als eine Million gemeldeten COVID-19-Fällen pro Woche.« Ist den Richtern entgangen, dass die aktuellen Infektionszahlen ganz andere sind?

Zu den Impfstoffen haben die Richter gleichfalls eine sowohl wenig aktuelle und kritiklose Meinung. »Für diese Impfstoffe«, formulieren die Richter, »hat die Europäische Kommission die bedingte Zulassung zwischenzeitlich für ein weiteres Jahr verlängert, nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sie darauf geprüft hatte, dass die Inhaber alle Verpflichtungen erfüllen und der Nutzen des Arzneimittels die Risiken weiterhin überwiegt.« Das stimmt zwar. Aber nach einer ganzen Flut von Untersuchungen wächst die Kritik an den Impfstoffen. Auch das scheint die Richter nicht zu interessieren.

Grotesk wird es, wenn es im Urteil heißt: »Zur Prävention stünden gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zu Verfügung.« Denn gerade die Wirksamkeit der Impfstoffe wird seit längerem stark bezweifelt. Mittlerweile gilt die praktische Wirkungslosigkeit als bewiesen. Nicht einmal ein Hersteller wie BionTech kann sie garantieren.

Und so geht es weiter: »Impfungen schützten nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern reduzierten gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit. Geimpfte und genesene Personen würden seltener infiziert und somit auch seltener zu Überträgern des Virus.« Kaum zu glauben, das Mitte Mai 2022 Richter am höchsten Deutschen Gericht diese Fake-News verbreiten.

Wenn das Gericht mit seinem Beschluss vom 10. Februar 2022 den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hat, mag der neutrale Beobachter das noch verstehen, weil es vielleicht dem damaligen Erkenntnisstand entsprach. – Wenn aber am 20. Mai von einer »sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung« gesprochen wird, dann offenbart sich eine richterliche Ahnungslosigkeit, die mindestens so fahrlässig ist, wie das Gerede von Herrn Lauterbach, der erst gestern wieder bewiesen hat, dass er Studien weder lesen kann noch versteht.

Mit diesem Urteil hat sich das Verfassungsgericht endgültig von seiner Kernaufgabe verabschiedet: Den Bürger vor den Übergriffen des Staates zu schützen. Es ist zum Vollzugsorgan der Ministerien heruntergekommen, frei nach dem Motto: ›Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.‹ Etwas zeitnäher: ›Wes Abendessen ich genoss, des Urteil ich fäll.‹

 

Erstveröffentlicht bei Die freie Welt


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Bundesarchiv, B 145 Bild-F044191-0020 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons


Freitag, 20 Mai 2022

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