Polizeistaat Deutschland? UN-Berichterstatter attestiert „Systemversagen“

Polizeistaat Deutschland? UN-Berichterstatter attestiert „Systemversagen“


Im Rahmen der Corona-Demonstrationen kam es zu exzessiver Polizeigewalt. Ein UN-Sonderberichterstatter diagnostiziert diesbezüglich „Systemversagen“. Sein an die Bundesregierung gerichtetes Schreiben wird ignoriert.

Polizeistaat Deutschland? UN-Berichterstatter attestiert „Systemversagen“

von Felix Perrefort

Bis Ende März war der Schweizer Rechtswissenschaftler Nils Melzer als UN-Sonderberichterstatter über Folter tätig. Im Sommer 2021 ist er auf Fälle extremer Gewalt seitens deutscher Polizisten aufmerksam geworden. Er blieb am Ball und beendete sein Mandat, indem er schwerwiegende Kritik an der Bundesregierung übt, deren Umgang mit den Gewaltexzessen mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar sei.

In einem Interview mit der „Welt“ diagnostiziert er eine „große Diskrepanz zwischen den normativen Ambitionen der deutschen Rechtsordnung und deren Umsetzung durch die Behörden.“ Im Zentrum seiner Anklage steht das vielfach dokumentierte polizeiliche Vorgehen gegen Demonstranten, die die Corona-Maßnahmen ablehnen und die Grundrechte wiederhergestellt wissen wollen. Alle diese dokumentierten Fälle hätten „zumindest straf- und disziplinarrechtlich untersucht werden“ müssen. Dass nur ein Polizist bundesweit verurteilt wurde, während hunderte Demonstranten ein Bußgeld zahlen mussten, spricht für ihn dafür, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Insbesondere nach einer Demonstration Anfang August 2021 zirkulierten zahlreiche Videos in den sozialen Medien. Dirk Maxeiner kommentierte seinerzeit.

Kürzlich ist die 60-tägige Frist abgelaufen, die er der Bundesregierung gesetzt hatte, ihm auf sein Schreiben zu antworten. Es blieb unbeantwortet. In dem sechzehnseitigen Dokument bespricht er neun Fälle exzessiver Polizeigewalt. Zum Beispiel wurde in Dresden ein aus dem Grundgesetz vorlesender Mann attackiert, als er auf sein Fahrrad aufsteigen wollte. In Berlin wurde ein gewaltloser Fünfundsiebzigjähriger von hinten angegriffen, zu Boden geworfen und schwer verletzt, weil er die Durchfahrt von Polizeifahrzeugen behindert hatte. Ebenfalls in der Hauptstadt wurde eine nicht gewalttätige Frau in lebensgefährlicher Weise zu Boden geworfen, als diese eine Polizeisperre überwinden wollte. 

In einigen Fällen sogar Folter 

„Dem vorliegenden Videomaterial nach zu urteilen“, schreibt Melzer, „scheint die deutsche Polizei einen übermäßig freizügigen und harten Ansatz zu verfolgen, wobei sie überwältigende körperliche Gewalt bereits sehr niedrigschwellig zum Einsatz bringt. … Insbesondere die Standardpraxis der deutschen Polizei, ungehorsame, aber gewaltlose Demonstranten zu Boden zu zwingen oder zu werfen, verstößt gegen die Erfordernis der abgestuften Gewaltanwendung und bringt unnötige und unverhältnismäßige Risiken von Körperverletzungen sowie unnötige Demütigungen mit sich.“

Im Vorfeld seines Schreibens kontaktierte Melzer die betreffenden Behörden und diskutierte intensiv bestimmte Fälle. Sein Fazit lautet: Obwohl eine solche Polizeipraxis „eine grausame und unmenschliche Behandlung und in einigen Fällen sogar Folter“ darstelle, deuten die Antworten der Regierungsverantwortlichen auf „eine beständige Fehlinterpretation der Anforderungen bezüglich Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Vorsicht“. Dabei hebt er ausdrücklich hervor, dass zur Antidiskriminierung nicht nur Kategorien wie Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht gehören, sondern auch kritische Stellungnahmen zur Regierungspolitik in allen öffentlichen Kontroverseren, einschließlich in Sachen Pandemiepolitik.

Sorgen bereitet ihm der im Rahmen der Corona-Proteste vom Verfassungsschutz neu geschaffene Beobachtungsgegenstand „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Das Überwachungsprogramm könne Corona-Demonstranten einem höheren Risiko von Repressalien oder Präventivmaßnahmen aussetzen, was die Opfer von Polizeigewalt einschüchtern und davon abhalten könnte, bei den zuständigen Behörden Strafanzeige zu erstatten.

Diffamierung und Einschüchterung

Ganz besonders beunruhigt ihn, dass beim angekündigten Vorgehen des Verfassungsschutzes nicht zwischen gewalttätigen extremistischen Gruppen und nicht gewalttätigen Demonstranten unterschieden werde. Eine solche „wahllose öffentliche Bloßstellung, Diffamation und Stigmatisierung kann ungerechtfertigte Ängste, Stress, Scham und Schuldgefühle hervorrufen und dazu führen, dass Einschüchterung, Angst vor Überwachung und andere mit den Menschenrechten unvereinbare Repressalien dazu führen, dass den Opfern Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Rehabilitierung verweigert werden.“

Deutsche Polizeigewalt ist nicht erst seit Corona-Demonstrationen ein Problem. Die Qualität und Quantität der diesbezüglichen Gewaltexzesse verweisen allerdings auf eine gesellschaftliche Psychodynamik, deren Gründe politischer und medialer Natur sind. Gegen keine andere gesellschaftliche Gruppe wurde in den letzten zwei Jahren derart Stimmung gemacht wie gegen die Gegner der Corona-Maßnahmen. Sie wurden wahnhaft als Bedrohung des Gesundheitssystems und als Treiber der Infektionszahlen ausgemacht, derentwegen Menschen krank würden und sterben müssten. Ihre Diskriminierung wurde sogar öffentlich gerechtfertigt. Dem Volkszorn derart ausgeliefert, sanken offensichtlich auch die Hemmschwellen innerhalb des Polizeiapparats. So konnte sich der geschürte Frust und Hass gewalttätig entladen. 

Freiheit ist jedoch immer auch die der Andersdenkenden. Das zivilisatorische Niveau eines Staates bemisst sich daran, wie er mit jenen umgeht, die in Wort und Tat der Mehrheit widersprechen. Wie es dahingehend um Deutschland bestellt ist, hat Nils Melzer der Bundesregierung eindrücklich ins Stammbuch geschrieben. 

zuerst erschienen auf Achgut


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Samstag, 04 Juni 2022

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