Deutschland 2022: „Therapie” für Messer-Afghanen, Knast für Corona-Richter

Deutschland 2022: „Therapie” für Messer-Afghanen, Knast für Corona-Richter


Am Donnerstag dieser Woche fiel am Berliner Landgericht das Urteil gegen den dreißigjährigen afghanischen Flüchtling Abdul Malik A., der sich seit 2016 in Deutschland aufhält.

Deutschland 2022: „Therapie” für Messer-Afghanen, Knast für Corona-Richter

Von Theo-Paul Löwengrub

Im vergangenen September hatte er einer ehrenamtliche Gärtnerin, die zudem auch Islamwissenschaftlerin ist und sich für Flüchtlinge einsetzte, mit einem Messer die linke innere Halsschlagader durchtrennt. Dadurch wurde ein Schlaganfall ausgelöst, infolgedessen die Frau nun zeitlebens halbseitig gelähmt ist und ihr Sprachvermögen verloren hat. Außerdem hatte der Täter noch einen zur Hilfe eilenden Passanten verletzt. Bei seiner Abführung soll der streng religiöse Mann zu den Beamten gesagt haben, er habe die Frau „ins Paradies geschickt”, denn: „Frauen sollen nicht arbeiten!” Klarer lässt sich ein islamistisches Tatmotiv – und Geständnis – nicht denken.

Wie lautet aber nun im besten Deutschland das Urteil gegen Abdul Malik A.? KEIN Gefängnis, stattdessen – welche Überraschung – Unterbringung in einer Psychiatrie. Wann immer hierzulande ein Muslim gefasst wird, der unter Berufung auf Koran, Scharia oder krude islamistische und salafistische Parolen grässliche Abscheulichkeiten „nach alter Väter Sitte“ verübt, kann man Gift darauf nehmen, dass er von einer Woge des Verständnisses, der kulturellen Nachsichtigkeit und gutachterlicher „Großzügigkeit“ erfasst wird, die ihn aus der Schusslinie bringen und seine angebliche Unzurechnungsfähigkeit beweisen soll. Hierbei ist allerdings weniger der Migranten-Bonus ausschlaggebend, der in Deutschland längst zu einer Zweiklassenjustiz geführt hat (die volle und unerbittliche Härte des Gesetzes für indigene Almans, Narrenfreiheit für gewohnheitsmäßig „traumatisierte“ Zuwanderer), sondern ein politisch und medial dekretiertes Islamverständnis, wonach es sich bei der „Religion des Friedens“ in Deutschland um ein grundgesetzkompatibles, reformfähiges und integratives Glaubens- und Lebensmodell handele. Wo immer dann der „echte“ Islam durchblitzt und exakt das passiert, was in Dutzenden islamischen Ländern tägliche Realität ist – Gewalt gegen Frauen, Ehrenmorde, Judenfeindlichkeit und vieles mehr -, kann es folglich „nichts mit dem Islam zu tun haben“ – also muss der Täter im Zweifel verrückt sein, und damit nicht straffähig. Wie praktisch.

Gutachtergestützte Strafvereitelung

Der Fall Malik A. ist insofern nur ein „Einzelfall“ von unzähligen anderen, nicht nur im gefallenen Shithole Berlin. Bereits bei der Anklageverlesung hatte er über den Prozess gemault („Als hätten Sie einen Terroristen verhaftet“, „alles gelogen!“). Das Urteil kam zwar aufgrund der Eindeutigkeit des Sachverhalts zu der Einschätzung, es habe sich um versuchten Mordes handelt – doch dass A. nun in einer Klinik landet und nicht im Knast, hat er – neben seiner Richterin – dem von der Verteidigung bestellten Psychiater zu verdanken: Der gelangte zu dem Schluss, dass sich bei A. im Jahr 2020 – aus heiterem Himmel, versteht sich – eine „paranoide Schizophrenie mit Verfolgungswahn” entwickelt habe. Zudem habe er sich „immer stärker und fanatischer mit dem Islam” befasst. Hier wurde also quasi suggeriert, dass die intensive Befassung mit dem Islam Symptom einer Psychose sei; eine interessante Interpretation, denn sie wirft die Frage auf, ob dann nicht fast jeder „radikale” Muslim weltweit oder wenigstens in Deutschland als psychisch gestört zu betrachten wäre. Solchen Überlegungen stellte sich die Richterin in Berlin freilich nicht; dafür konstatierte sie allen Ernstes: „Einen radikal-islamistischen Hintergrund haben wir nicht feststellen können.” Die Verteidigung A.’s bezeichnete das Witz-Urteil dann allen Ernstes noch als „harte Maßnahme.“

In Wahrheit handelt es sich hier nur um einen weiteren Fall, in dem offensichtlich kulturell motivierte Verbrechen mit islamischem Hintergrund eilfertig pathologisiert werden, um sich eben dieser Realität nicht stellen zu müssen. Fachleute warnen seit Jahren vor dieser Tendenz – offensichtlich erfolglos. Es ist kaum noch möglich, den Überblick über das Ausmaß dieser Straftaten zu behalten. So gestand vergangene Woche ein Niederländer somalischer Herkunft in Mönchengladbach, im November mehrfach auf einen 26-jährigen Syrer eingestochen zu haben, um seine „Familienehre” wiederherzustellen. Das durch die Tat querschnittsgelähmte Opfer war in einen Streit mit dem Bruder des Täters verwickelt gewesen. Dass dieser bereits beigelegt war, sei ihm nicht bekannt gewesen. Vermutlich wird ihm dies noch als mildernder Umstand angerechnet werden, bevor er ebenfalls als psychisch krank oder als Oper der migrantenfeindlichen deutschen Gesellschaft eingeordnet wird, die ihm die Integration unmöglich gemacht hat.

Bei Deutschen keine mildernden Umstände

Solche Barbareien sind in Deutschland mittlerweile fast an der Tagesordnung und werden mit einer Beiläufigkeit berichtet, als handele es sich um Verkehrsunfälle. Die Täter verschwinden für ein paar Jahre in der Psychiatrie, wo sie gegen angeblich, vermutlich zumeist nur zu ihrer gerichtlichen Entlastung vorgeschobene „Krankheiten” behandelt werden bzw. die oft mehr aus politischen denn aus medizinischen Gründen diagnostiziert wurden – und gelangen dann eher früher als später wieder in Freiheit, bis sie erneut straffällig werden.

Derweil muss sich zeitgleich ein deutscher Familienrichter aus Weimar vor dem Erfurter Landgericht wegen „Rechtsbeugung” verantworten, weil er im April 2021 an zwei Thüringer Schulen unter anderem die absurde, vom Bildungsministerium angeordnete Maskenpflicht wider wissenschaftliche Evidenz aufgehoben hatte; dies hatte er mit Kindeswohlgefährdung begründet. Das Urteil war vom Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben worden, nachdem das Bildungsministerium Beschwerde eingelegt hatte. Die Erfurter Staatsanwaltschaft wirft dem Richter nun vor, sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen”. Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren Haft – wobei hier niemand mildernde Umstände anerkennt.

Und so buchstabieren wir politische (Gesinnungs-)Justiz: Hier zeigt sich einmal mehr die groteske Unverhältnismäßigkeit der deutschen Rechtsprechung. Schwerste Gewalttaten werden mit lächerlichen Strafen oder Therapieplätzen geahndet – während ein Richter, der zumindest fragwürdige Corona-Beschränkungen mit einem fundiert erläuterten Urteil außer Kraft setzt (noch dazu für Kinder, von denen nur eine minimale Ansteckungsgefahr ausgeht und bei denen schon gar kein schwer Krankheitsverlauf zu befürchten ist), mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen muss; ganz abgesehen davon ist seine Karriere ruiniert. Dieses Deutschland wird für normale, anständige, rechtgläubige Menschen mit jedem Tag schwerer zu ertragen.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Marc-Lautenbacher, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons


Sonntag, 05 Juni 2022

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