Schallende Ohrfeige für Merkel vom Bundesverfassungsgericht

Schallende Ohrfeige für Merkel vom Bundesverfassungsgericht


Als nach der Landtagswahl 2020 in Thüringen der FDP-Politiker Kemmerich durch einen politisch-strategisch klugen Schachzug der AfD zum neuen Ministerpräsidenten gewählt wurde, fühlte sich Merkel als damalige Bundeskanzlerin berufen, sich zu äußern. Mit diesen Äußerungen hat sie das Recht der AfD verletzt, beschied jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Klage der AfD positiv.

Schallende Ohrfeige für Merkel vom Bundesverfassungsgericht

s war ein Novum in der deutschen Politik, als nach der Landtagswahl Thüringen 2020 der FDP-Politiker Kemmerich nach einem politisch-strategisch klugen Schachzug der AfD zum neuen Ministerpräsidenten des Landes gewählt wurde und der Linksaußen Ramelow in die Röhre schaute. Der aber sollte auch nach dem Willen der damaligen Kanzlerin Merkel unbedingt ins Amt gehievt werden, sodass sie, die sich zur Zeit der Wahl auf einer Auslandsreise in Südafrika aufhielt, sich berufen fühlte, aus der Ferne sich zu der Wahl zu äußern. Nicht nur, dass sie mit ihrer Kritik weit über das ihr zustehende Ziel hinaus schoss, sie forderte sogar, dass das Wahleregbnis rückgängig gemacht werden müsse. Ein Vorgang, den es in einem demokratischen Staat - auch wenn die Demokratie in Deutschland seit Jahren stark gefährdet und rückläufig ist - selbstverständlich nicht gibt. Eine Kanzlerin sollte das wissen.

Die AfD hatte gegen Merkel nicht zuletzt wegen ihrer ehrverletzenden Äußerungen Klage erhoben. Die wurde jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt und siehe da, das Gericht beschied die Klage der AfD positiv und schrieb Merkel ins Stammbuch, dass sie die Rechte der AfD massiv verletzt habe. Merkel habe mit ihrer auf einer Auslandsreise getätigten Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, erklärte das Gericht in Karlsruhe.

Die AfD hatte insbesondere die Äußerungen von Merkels damaligen Kanleramtschef Helge Braun als direkten Angriff bewertet.  Der hatte Merkels Äußerungen damit verteidigt, dass es bei der Wahl zum Ministerpräsidenten in Thüringen auch um das internationale Ansehen Deutschlands gegangen sei. »Wir meinen, dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäß ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat«, sagte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner.

 

Erstveröffentlicht bei Die freie Welt


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Kristof Roomp, CC0, via Wikimedia Commons


Mittwoch, 15 Juni 2022

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