Beatrix von Storch gegen Werbung für Abtreibung: »Jedem Leben kommt Würde zu« [Video]

Beatrix von Storch gegen Werbung für Abtreibung: »Jedem Leben kommt Würde zu« [Video]


Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Der Mensch besitzt vom ersten Moment seiner Entwicklung ein Recht auf Leben und Anspruch auf Schutz seines Lebens. Diesen Schutz will die Ampel-Regierung den Ungeborenen nehmen.

Beatrix von Storch gegen Werbung für Abtreibung: »Jedem Leben kommt Würde zu«  [Video]

Streichung von § 219a: Ampel-Mehrheit will Verbot von Abtreibungswerbung abschaffen

Beatrix von Storch gegen Werbung für Abtreibung: »Jedem Leben kommt Würde zu«

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Der Mensch besitzt vom ersten Moment seiner Entwicklung ein Recht auf Leben und Anspruch auf Schutz seines Lebens. Diesen Schutz will die Ampel-Regierung den Ungeborenen nehmen.

Foto: Screenshot YouTube/Bundestag

Veröffentlicht: 24.06.2022 - 10:43 Uhr
von Redaktion (an)

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen Auf Whats App teilen Auf VK teilen E-Mail teilen

[Siehe YouTube-Video mit Rede von Beatrix von Storch im Bundestag HIER]

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, hielt am 24.06.2022 eine wichtige Rede zum »Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch«. An das Plenum und vor allen an die Ampel-Parteien erklärte sie:

»Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Die Ampel-Regierung legt heute die Axt an den ethischen Grundkonsens unserer Verfassung und unserer christlich-abendländischen Kultur. 

Dieser Grundkonsens lautet:

    • Jedem Leben kommt Würde zu, auch dem ungeborenen Leben.

    • Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, auch der ungeborene Mensch. 

Diesen Grundkonsens unserer Werteordnung zertrümmern Sie – und Sie feiern das! Das ist das Erschütternde dabei. Es sind Ihr Hass und Ihre Freude, die uns im Mark erschüttern.

Die Ikone der Abtreibungsbewegung, Kristina Hänel, spricht nicht von einem Menschen oder vom Leben.

Sie spricht von Schwangerschaftsgewebe. Das ist die Entmenschlichung des [ungeborenen] Menschen. 

Und deswegen reden Sie auch alle von den Interessen der Frau an Information und an den Werbeinteressen von den Ärzten. Aber so gut wie niemand von Ihnen redet über das Recht des ungeborenen Menschen auf sein Leben.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Der Mensch besitzt vom ersten Moment seiner Entwicklung ein Recht auf Leben und Anspruch auf Schutz seines Lebens. Diesen Schutz wollen Sie den Ungeborenen nehmen.

SPD und Grüne daraus überhaupt gar kein Hehl, während der Justizminister uns versucht weiszumachen, dass die Streichung von § 219a „keine Auswirkung auf das Lebensschutzkonzept von § 218 hat“.

Frau Paul ist da viel ehrlicher, vielen Dank, dass Sie so offen damit umgehen. Sie sagt, die Streichung von § 219a hat „Signalwirkung“, und im nächsten Schritt soll dann die Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Das heißt: Streichung § 218, Abschaffung Lebensschutz. Der ungeborene Mensch als Schwangerschaftsgewebe. Das wollen Sie! 

Herr Buschmann, geben Sie das doch bitte endlich zu. 

Wir fordern Sie auf, den Schutzauftrag des Verfassungsgerichts endlich ernst zu nehmen. 

    • Schwangerschaftskonfliktberatung muss persönlich stattfinden – nicht als Zoom-Konferenz. Und sie muss dem Schutz des Lebens dienen.

    • Der Staat muss über die Würde und die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens aufklären.       

Sie wollen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ignorieren – wir wollen sie umsetzen. 

Wir stehen mit unseren Forderungen auf dem Boden des Grundgesetzes UND auf dem Boden unserer christlich-abendländischen Kultur – Und Sie nicht!

Sie werden jetzt gleich in Jubel ausbrechen, wenn dieses Gesetz durchgeht. Aber vergessen Sie bitte bei Ihrem Jubel nicht: Erstens: Sie können nur jubeln, weil Sie leben. Und 100.000 Kinder in diesem Land, jedes Jahr, werden niemals jubeln können, weil sie nicht leben werden.«

 


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Tomen, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Sonntag, 26 Juni 2022

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage