Verwaltungsgericht stellt fest: Bundesverfassungsgericht hat Auskunftspflicht über lecker Abendessen mit Merkel verletzt

Verwaltungsgericht stellt fest: Bundesverfassungsgericht hat Auskunftspflicht über lecker Abendessen mit Merkel verletzt


Nun steht es höchstgerichtlich fest: Das Bundesverfassungsgericht hat maßgebliche Dinge im Zusammenhang mit seinem leckeren Abendessen in trauter Runde bei Angela Merkel verschwiegen.

 Verwaltungsgericht stellt fest: Bundesverfassungsgericht hat Auskunftspflicht über lecker Abendessen mit Merkel verletzt

Das stellte das zuständige Verwaltungsgericht Karlsruhe nun zu dem Schmierentheater fest.

Die Bild-Journalistin Lydia Rosenfelder wollte vom Bundesverfassungsgericht Genaues zum gemeinsamen trauten Abendessen der Damen und Herren Bundesverfassungsrichter gemeinsam mit Angela Merkel und einigen Bundesministern am 30. Juni 2021 wissen. Nachdem es bei unseren obersten Richtern immer klarer abzeichnet, dass es sich um politische Handlanger und Restverwalter eines ehemaligen Rechtsstaates handelt, verwundert es auch nicht sonderlich, dass man sich dort nicht mehr verpflichtet sieht, auf nervende journalistische Anfragen in ausreichendem Maße zu antworten. Die Bild-Journalisten wurde – um es klar zu formulieren – vom Bundesverfassungsgericht nach allen Regeln der Kunst „verarscht“ – die Auskunftspflicht wurde durch das oberste Gericht verletzt.

Das stellte das zuständige Verwaltungsgericht in Karlsruhe (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Karlsruhe, 19. Juni 2020, 3 K 11632/18. Verwaltungsgericht Karlsruhe, 14. Juni 2022, 4 K 233/22) nun fest und attestiert den Damen und Herren Bundesrichtern, wichtige Dinge rund um das Merkel-Abendessen vom 30. Juni 2021 verschwiegen zu haben, obwohl hier eine Einflussnahme der Regierungschefin auf das höchste deutsche Gericht und damit auch die Frage nach der Gewaltenteilung in Deutschland zur Debatte steht.

In einem Bericht der juristischen Fachpublikation LTO wird der Beschluss vom 14. Juni zitiert, in dem das Verwaltungsgericht dem Verfassungsgericht erklärt, es hätte die Fragen der Journalistin Rosenfelders beantworten müssen. Was war für ein Schmierentheater wurde stattdessen abgezogen?

Das Verfassungsgericht schrieb der Journalistin wiederholt, es verweise auf bisherige Korrespondenz. „Diese Formulierung wurde zur Standardantwort, mit der das Gericht die Fragen der Journalistin jedes Mal aufs Neue ins Leere laufen ließ. Ihre Fragen wurden nicht beantwortet, auch nicht erklärt, warum keine Antwort erfolgte, stattdessen auf eine vorangegangene Korrespondenz Bezug genommen, die mit den Fragen nichts zu tun hatte“, bemerkt hierzu LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann. Besonders perfide: Auch auf die Frage, auf welche bisherige Korrespondenz Bezug genommen würde, erhielt Rosenfelder die Antwort: „Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz.“

Ob diese Maulschelle die Selbstherrlichkeit eines Herrn Harbarth (CDU) – als Verfassungsschutzpräsident durch seine Parteifreundin Angela Merkel ins Amt gehievt – einbremsen wird, darf bezweifelt werden. (SB)

 

Erstveröffentlicht bei jouwatch


Autor: Redaktion
Bild Quelle: RudolfSimon, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Mittwoch, 29 Juni 2022

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