Neustrelitz: 16-jähriger Afghane vergewaltigt Elfjährige – Bewährung!

Neustrelitz: 16-jähriger Afghane vergewaltigt Elfjährige – Bewährung!


Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat wieder einmal einen Nachrichtenartikel veröffentlicht, der zwar rundum keine Falschmeldung darstellt, aber – offensichtlich aus links-ideologischen Gründen – nur die halbe Wahrheit bringt.

Neustrelitz: 16-jähriger Afghane vergewaltigt Elfjährige – Bewährung!

Von Manfred W. Black

Die SZ schreibt: Sechs Monate nach der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchen in Neustrelitz (Mecklenburgische Seenplatte) sei jetzt „der Fall rechtskräftig abgeschlossen“. Wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichtes am Dienstag erklärt habe, „wurde der jugendliche Täter zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde“.

Süddeutsche Zeitung lügt

Das Amtsgericht Waren habe „den Mann des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und der Vergewaltigung schuldig gesprochen“. „Den Mann“? Die SZ lügt zumindest an dieser Stelle: Bei dem Täter handelt es sich nämlich nicht um einen „Mann“, sondern um einen Jungen: einen erst 16-jährigen Täter.

Die SZ schreibt weiter über das Gericht: „Wegen des jugendlichen Alters der Beteiligten sei der Fall nicht öffentlich verhandelt worden.“ Der angebliche „Mann und das Mädchen sollen sich lose gekannt haben“. Der Vergewaltiger sei „nach dem Vorfall in U-Haft genommen worden“.

„Vorfall“? So kann man einen schwerwiegenden Kriminalfall auch unverantwortlich verniedlichen.

Große Empörung

Die Realitäten zu diesem abscheulichen Vergewaltigungs-„Fall“ sind schlimmer, als die SZ offenbar wahrhaben will. Rechtspolitisch verheerend ist es, dass der zuständige Staatsanwalt gegen dieses Urteil, das in Mecklenburg-Vorpommern große Empörung ausgelöst hat, keine Rechtsmittel einlegen will.

Ebenso fatal sind weitere Fakten, die die SZ einfach verschweigt: Der angeblich 16-Jährige ist ein „Flüchtling“ aus Afghanistan. Noch schlimmer: Der Täter behauptet nachwievor, keine Ausweispapiere zu besitzen, deswegen haben angebliche „Experten“ ihn – nicht zuletzt auf der Grundlage der Behauptungen des Afghanen – auf 16 Jahre „geschätzt“.

Das heißt: Der afghanische Vergewaltiger könnte womöglich auch schon 17, 18 oder 19 Jahre alt sein. Allem Anschein nach haben die vermeintlichen „Experten“ darauf verzichtet, den Täter von medizinischen Fachleuten eingehend untersuchen zu lassen, die nach speziellen Knochen- und Gelenkanalysen sehr wohl in der Lage sind, ziemlich präzise Altersanalysen anzustellen.

Präzise Altersbestimmungen: Politisch verpönt

Solche genauen Altersbestimmungen sind aber seit Jahren in Deutschland aus politischen Gründen verpönt: Diese Analysen könnten, so meinen linke Rechtspolitiker, als „ausländerfeindlich“ ausgelegt werden.

Dieses außergewöhnlich milde Urteilstellt ist praktisch fast eine Einladung an junge „Flüchtlinge“ aus dem Orient, aus Afrika oder aus Asien dafür, Mädchen oder junge Frauen hierzulande brutal zu vergewaltigen.

Nach diesem „Bewährungs“-Urteil – und etlichen anderen, vergleichbaren deutschen Gerichtsentscheidungen – weiß insbesondere jeder ausländische Täter, dass in der Bundesrepublik zumindest jüngere Vergewaltiger aus dem Ausland kaum eine Strafe zu befürchten haben.

Auf diese Weise kann man auch den Rechtsstaat aus den Angeln heben. Und zwar ganz „legal“.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Jürgen Kehrberger, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Mittwoch, 20 Juli 2022

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