NRW: Messerstecher vor Gericht - Medien verschleiern Täterhintergrund

NRW: Messerstecher vor Gericht - Medien verschleiern Täterhintergrund


Vor dem Dortmunder Schwurgericht steht seit Mittwoch als Angeklagter „ein Mann“ (Ruhr-Nachrichten), der vor wenigen Wochen einen Bürger in NRW mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat.

NRW: Messerstecher vor Gericht - Medien verschleiern Täterhintergrund

Von Manfred W. Black

Der Dortmunder“ – so nennt der Lokalsender Radio 91.2 den Gewaltverbrecher – hat auch einen Polizeiarzt und einen Vollstreckungsbeamten körperlich attackiert.

Seltsamerweise verschweigen fast alle Medien, dass es sich bei dem Messerstecher um einen Afghanen handelt, der in Deutschland Asyl beantragt hatte, dessen Antrag von den zuständigen Behörden aber abgelehnt worden war.

Diese Medien, die ihre Leser und Zuhörer über die wahren Hintergründe des gefährlichen Gewalttäters im Unklaren lassen, spekulieren aber bereits darüber, dass der Angeklagte wohl nicht zurechnungsfähig sei – und deswegen wahrscheinlich nicht etwa Gefangener einer Justizvollzugsanstalt, sondern Patient eines Psychiatrischen Krankenhauses werden könnte.

Als Asylbewerber abgelehnt

Radio 91.2 schreibt dazu: „nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf offener Straße steht ein psychisch kranker Dortmunder wegen Mordversuchs vor Gericht“. Der 27-jährige Täter „soll im Februar in Lütgendortmund einen Passanten angegriffen haben“.

Das Leben des Opfers habe „nur per Not-Operation gerettet werden“ können. Die Messerstiche hätten „Bauch, Leber und Darm verletzt“.

Wenige Stunden zuvor soll der Messerstecher bereits einen Bekannten in der Dortmunder Hanif-Moschee angegriffen haben. Dieses Opfer hat aber offenbar die Stiche mit den bloßen Händen abwehren können, der Attackierte erlitt allerdings schwere Abwehrverletzungen. „Der Moment der Todesangst“ macht „ihm bis heute zu schaffen“ (Bild-Zeitung).

Selbst entlassen

Nach dieser Attacke war der Afghane in die Forensik eingewiesen worden. Dort konnte er sich jedoch eigenartigerweise wenig später „selbst entlassen“ (Bild). Kurze Zeit darauf sollte der Messerstecher von der Polizei festgenommen werden.

Doch dieser Festnahme suchte sich der Afghane zunächst handfest zu entziehen. Einem anwesenden Polizeiarzt schlug der Gewalttäter mit der Faust ins Gesicht, „bei der Verkündigung des Haftbefehls mussten ihn vier Justizbeamte festhalten“, schreibt die Bild-Redaktion Ruhrgebiet.

Die Bild-Zeitung hat sich nicht gescheut, den Namen des Täters zu nennen, den die anderen Medien gern unter den Tisch fallen lassen wollen, damit Bundesbürger ob der herrschenden „Flüchtlings“-Politik nicht verunsichert werden.

Fall für die Forensik?

Der Messerstecher heißt Salahuddin B., sein Asylantrag war zwar vom Ausländeramt schon vor längerer Zeit abgelehnt worden. Aber die Behörde erklärte den Afghanen – so wie es fast immer in solchen Fällen hierzulande gemacht wird – flugs zu einer „geduldeten“ Flüchtlings-Person, die fortan vollumfänglich in den Genuss der Sozialleistungen des hiesigen Staates gekommen ist.

Vor dem Schwurgericht erklärte der zuständige Staatsanwalt Henner Kruse das, was Staatsanwaltschaften in solchen Fällen oft erklären: Der Gewalttäter leide „unter einer paranoid-halluzinatorischen Psychose“, er sei „für die Allgemeinheit gefährlich“.

Ausweisung: Unwahrscheinlich

Damit ist schon eine wichtige Vorentscheidung gefallen. Der Messerstecher wird wohl über kurz oder lang in eine Forensische Psychiatrie verbracht werden. Ob der er jemals in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden wird, ist mehr als fraglich.

Eher ist damit zu rechnen, dass der Afghane, der einst angeblich als politischer „Schutzsuchender“ nach Deutschland gekommen ist, sich mittelfristig wieder als „freier Mann“ in der hiesigen Gesellschaft bewegen kann, der Tag für Tag vom Sozialstaat gut versorgt wird – einschließlich einer adäquaten Wohnung.

Nicht zu erwarten ist jedoch, dass der Schwerkriminelle nach Afghanistan ausgewiesen wird. Eine solche Maßnahme wäre – so sagt der links-grüne Zeitgeist – „ausländerfeindlich“.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: James Case from Philadelphia, Mississippi, U.S.A., CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons


Mittwoch, 27 Juli 2022

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