AfD vor Brandenburger Verfassungsgericht mit Eilantrag erfolgreich

AfD vor Brandenburger Verfassungsgericht mit Eilantrag erfolgreich


Das Ver­fas­sungs­ge­richt des Lan­des Bran­den­burg hat einem Eil­an­trag von drei AfD-Mit­glie­dern des Co­ro­na-Un­ter­su­chungs­aus­schus­ses (UA 7/1) sowie der AfD-Frak­ti­on stattgegeben, der gegen die Be­en­di­gung der Be­weis­auf­nah­me ge­rich­tet war.

AfD vor Brandenburger Verfassungsgericht mit Eilantrag erfolgreich

Es über­wie­ge das In­ter­es­se der An­trag­stel­ler, da die be­son­de­ren Rech­te der qua­li­fi­zier­ten Min­der­heit im Un­ter­su­chungs­aus­schuss an­sons­ten leer­lau­fen könn­ten, habe das Ge­richt geurteilt.

Der Eilantrag sei zu einem beim Verfassungsgericht seit Oktober letzten Jahres anhängigen Organstreitverfahren gestellt worden, über das noch nicht entschieden wurde. In dem Organstreitverfahren hätten die drei Mitglieder des Ausschusses, die der AfD-Fraktion angehören, sowie die AfD-Fraktion eine Verletzung ihrer Rechte durch den am 23.09.2020 vom Landtag Brandenburg eingesetzten UA 7/1 geltend gemacht. Der Untersuchungsausschuss habe mit seiner Mehrheit Beweisanträge der drei Mitglieder abgelehnt. Hierdurch hätten sich die Antragsteller in ihren ihnen als qualifizierte Minderheit des Untersuchungsausschusses zustehenden Rechten verletzt gesehen. Der Untersuchungsausschuss hatte zudem mit mehrheitlich gefasstem Beschluss vom 10.06.2022 entschieden, dass die Beweisaufnahme beendet sei. Daraufhin folgte der Eilantrag gegen die Beendigung der Beweisaufnahme, dem das Verfassungsgericht nun stattgegeben hätte.

Der Antrag im in der Hauptsache geführten Organstreitverfahren wäre weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet und es überwiege das Interesse der Antragsteller an der einstweiligen Nichtbeendigung der Beweisaufnahme bis zur Entscheidung im Organstreit bezüglich der streitgegenständlichen Beweisanträge. Denn wenn sich das Handeln des UA 7/1 letztlich als verfassungswidrig erweisen würde, wäre ansonsten nicht auszuschließen, dass die Beweiserhebung nicht mehr nachgeholt werden könnte, da mit der Kenntnisnahme des Berichts durch den Landtag die Arbeit eines Untersuchungsausschusses ende.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 28 Juli 2022

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