Gericht bestätigt Berufsverbot gegen ungeimpften Zahnarzt

Gericht bestätigt Berufsverbot gegen ungeimpften Zahnarzt


Erneut haben deutsche Richter ein Berufsverbot gegen einen impfkritischen Mediziner verhängt: Am Montag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen Corona geimpften Zahnarztes zurück, der sich damit gegen ein vom Landkreis Grafschaft Bentheim verhängtes Tätigkeitsverbot zur Wehr setzte. Es handelt sich um keinen Einzelfall.

Gericht bestätigt Berufsverbot gegen ungeimpften Zahnarzt

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig „in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patienten” stehe. Dadurch seien sowohl das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, behaupteten die Richter.  Wer in Heil- und Pflegeberufen arbeite, trage eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Patienten, hieß es weiter.

Man fragt sich bei solchen Begründungen, was die so urteilenden Juristen eigentlich glauben, wie Ärzte vor dem Jahr 2020 behandelt haben und wieso damals nie faktische Impfzwänge existierten wegen aller erdenklichen hypothetischen Gesundheitsrisiken, die es auch damals schon gab (und zwar weitaus gravierender als Corona). Eben hierin zeigt sich das Ausmaß der kollektiven Psychose, die sogar die Rechtsprechung anscheinend fest im Griff hält.

Selektive Expertenmeinungen
Der Zahnarzt hielt dem entgegen, dass sein Berufszweig grundsätzlich von der Nachweispflicht ausgenommen sei. Zudem gebe es bislang keinen nach dem Arzneimittelgesetz zulässigen Impfstoff gegen das Coronavirus. Dies wies die – offensichtlich aus selektiven Mainstream-Quellen „fundiert“ informierte – Kammer natürlich vehement zurück. Auch für Dentisten, „belehrten” die Richter den Kläger, gelte die Nachweispflicht, die Impfstoffe seien „international von Experten anerkannt”. Welche Experten das sein sollen, führte das Gericht nicht aus, respektive es nahm die Tatsache, dass es auch internationale Experten gibt, die die Impfstoffe nicht anerkennen, wie üblich nicht zur Kenntnis.

Stattdessen hielt es dem Landkreis zugute, den Eingriff in die Berufsfreiheit des Mediziners gegen die staatlichen Verpflichtung zum öffentlichen Gesundheitsschutz und dem Schutz verletzlicher Personen „angemessen abgewogen” zu haben. Das Berufsverbot war verhängt worden, nachdem der Mann bis zum 15. März keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von zwei Wochen kann der Arzt dagegen vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen.

Dass die „Freiheit der Berufsausübung” im besten Deutschland aller Zeiten seit dem Corona-Hexensabatt nicht mehr viel wert ist, mussten in den letzten zwei Jahren zahllose Wissenschaftler, Ärzte, Angestellte und auch Journalisten bitter am eigenen Leib erfahren, die wegen ihrer kritischen Haltung oder Impfskepsis ihre Arbeit verloren oder weggemobbt wurden. Mit dem Osnabrücker Urteil beweist die deutsche Justiz einmal mehr, dass sie nicht gewillt ist, die mittlerweile immer größer werdende Zahl der Opfer von Nebenwirkungen der Corona-Impfungen anzuerkennen.

Impfnebenwirkungen völlig ausgeblendet
Der Leiter der eigens zu deren Behandlung eingerichteten Ambulanz an der Marburger Uniklinik, Professor Bernhard Schieffer, schätzt deren Zahl auf 20.000 bis 30.000 – wobei die Hausärzte sich jedoch kaum trauen, die entsprechenden Fälle zu melden, weil sie befürchten müssen, als „Corona-Leugner“ oder ähnliches verunglimpft zu werden, den riesigen bürokratischen Aufwand scheuen und wohl auch damit rechnen müssen, selbst vor Gericht zu landen.

Selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte kürzlich zugegeben, wenn wohl auch unabsichtlich, man wisse, „dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion.“ Die regierungstreuen Richter fichten dies allerdings nicht an. Im Mai war der Passauer Gynäkologe Ronald Weiklzu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, der Zahlung von 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen und dem Verbot des Ausstellens von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht verurteilt worden.

Das Gericht ihm hatte ihm vorgeworfen, die von ihm ausgestellten Bescheinigungen seien unrichtig gewesen seien, da er keine persönlichen Untersuchungen durchgeführt hätte. Weikl kommentierte das Urteil: „Ich habe das gemacht, was von einem Arzt zu verlangen ist. Und ich bleibe dabei: Die wissenschaftliche Faktenlage spricht gegen die Maskenpflicht.” Das Berufsverbot sei „lächerlich“. Auch hier folgten die Richter blind den Regierungsvorgaben.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 28 Juli 2022

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