Karl Lauterbach verstößt gegen eigene Corona-Verordnungen

Karl Lauterbach verstößt gegen eigene Corona-Verordnungen


Nach seiner Corona-Erkrankung kommt der Gesundheitsminister deutlich zu früh aus seiner Quarantäne.

Karl Lauterbach verstößt gegen eigene Corona-Verordnungen

Als vor nicht ganz einer Woche das Bundeskabinett tagte, war auch Gesundheitsminister dabei – keine sechs Tage nachdem bei ihm trotz der Verabreichung von vier Impfungen einer Corona-Infektion nachgewiesen werden konnte.

In der Corona-Verordnung des Landes Berlin, die in diesem Falle zuständig ist, heißt es aber ausdrücklich:

Darin heißt es unter Paragraph 6 Regelungen zur Absonderung: Diese, die Absonderung, »endet in der Regel spätestens jedoch nach 10 Tagen nach dem Zeitpunkt der Vornahme des die Absonderung begründenden Testung«. Nach unten ist der Zeitraum auf 5 Tage begrenzt, »sofern die abgesonderte Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und zusätzlich ein negatives Ergebnis einer Testung im Sinne von § 22a Absatz 3 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes oder einer Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises vorliegt.«

Das wäre für Lauterbach also ein Schlupfloch – wenn, ja wenn der medienversessene Minister nicht noch am Dienstag zuvor per Twitter durch Deutschland posaunt hätte: »Langsam geht es aufwärts. Aber COVID ist keine Kleinigkeit. Trotz 4 Impfungen und Paxlovid hatte ich stärkere Symptome als erwartet. Danke für die guten Wünsche. Hoffe, die Genesung ist bald komplett.« Das ganze bewehrt mit Fotos von vier Selbsttestungen: Drei positiven und einer, der letzten, negativen.

Dumm daran: Ein Selbsttest reicht eben nicht. Lauterbach hätte sich zu einem Testzentrum begeben müssen. Was er aber nicht hat. Statt dessen ließ Lauterbach sein Ministerium erklären, als Arzt er könne sich selber testen.

Die freie Welt


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot BR


Dienstag, 16 August 2022

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage