Masern-Impfpflicht für Kinder ist rechtens so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Masern-Impfpflicht für Kinder ist rechtens so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts


Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. Damit dürfen Kinder weiterhin nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben.

Masern-Impfpflicht für Kinder ist rechtens so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Im Ergebnis führe sie zu einer erheblich verbesserten gesundheitlichen Sicherheit des Kindes. Der Staat sei zum Schutz von gefährdeten Menschen verpflichtet, die sich nicht impfen lassen können - etwa Schwangere oder Kinder unter einem Jahr.

Der Staat müsse Massenausbrüche verhindern. Wie er das tue, da habe er einen Einschätzungsspielraum. Aber die wissenschaftlichen Grundlagen seien zuverlässig. Das Gericht gesteht zwar zu, dass die Pflicht zur Impfung ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Eltern und die Rechte der Kinder sei. Aber der Schutz gefährdeter Menschen habe Vorrang.

Im Fokus stehen vor allem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Bei Tagesmüttern gelten dieselben Regeln. "Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter", heißt es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig.

An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro. In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 18 August 2022

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