Verfassungsschutz muss Pressemitteilung mit AfD-Nennung löschen

Verfassungsschutz muss Pressemitteilung mit AfD-Nennung löschen


Die Alternative für Deutschland hat erfolgreich das Bundesamt für Verfassungsschutz abgemahnt - und so durchgesetzt, dass die Bundesbehörde eine misszuverstehende Pressemitteilung von ihrer Internetseite genommen hat, die die AfD in die Rubrik „Rechtextremismus“ zu rücken versuchte.

Verfassungsschutz muss Pressemitteilung mit AfD-Nennung löschen

Die Behörde hatte am 17. August 2022 die amtliche Pressemitteilung mit dem Titel „Mögliche Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie der Wirtschafts-, Energie- und Pandemielage auf die Innere Sicherheit in Deutschland“ veröffentlicht. Unter der Zwischenüberschrift „Rechtsextremismus“ hieß es sodann: „Das Thema Inflation wird aktuell auch verstärkt von der Partei AfD (Verdachtsfall) aufgegriffen“.

Die AfD mahnte den Verfassungsschutz ab und forderte diesen u. a. zur Löschung der Mitteilung auf, da die Nennung der AfD im Zusammenhang mit „möglichen Auswirkungen auf die Innere Sicherheit Deutschlands“ (Überschrift) und die Einordnung in die Kategorie „Rechtsextremismus“ offensichtlich unzulässig waren. Mit Schreiben vom 29. August 2022 teilte der Verfassungsschutz mit, dass er die Meldung gelöscht habe und die Äußerung in Bezug auf die AfD „nicht wieder öffentlich verbreitet“ werde.

„Es ist rechtswidrig, die AfD sowie eine (nicht rechtskräftige) Einordung als ‚Verdachtsfall‘ bei nahezu jeder erdenklichen Möglichkeit anzuführen. Gerade aberwitzig ist es aber, dies mit der Begründung zu machen, die AfD greife das Thema ‚Inflation‘ auf – das Thema bewegt derzeit alle Bürger. Dass der Verfassungsschutz seinen Fehler erkannt hat, ist ein schöner Erfolg“, erklärt Tino Chrupalla, Bundessprecher.

AfD-Bundesvorstandsmitglied Peter Boehringer ergänzt:

„Die nun (erst) nach unserer Abmahnung gelöschte Pressemitteilung des BfV war in mehrfacher Hinsicht eine Ungeheuerlichkeit: Zum einen maßte sich das Amt für Verfassungsschutz darin an, schon die Thematisierung des gesellschaftlich, finanziell und damit natürlich auch politisch hoch aktuellen und relevanten Themas ‚Inflation‘ als potenziell ‚rechtsextremistisch‘, ‚demokratiefeindlich‘, delegitimierend und gar zu ‚zukünftigen staatsfeindlichen Protesten‘ und ‚gewalttätigen Massenkrawallen‘ führend zu diskreditieren! Das ist nicht nur pure Spekulation und maßlose Übertreibung bzw. schlicht falsch, sondern es ist auch keinesfalls Aufgabe des VS, politische Themen in vermeintlich ‚gute‘ versus angeblich ‚kontaminierte‘ bzw. ‚extreme‘ bzw. ‚demokratiefeindliche‘ einzuteilen. Erst recht nicht schon in vorbeugender Manier, bevor auch nur irgendwo eine gewalttätige Thematisierung des Inflationsthemas in Form von Gewaltdemos stattgefunden hätte.

Auch die Überschrift in der PM ‚Rechtsextremismus‘ traf es in keiner Weise, zumal auch linke Gruppen Proteste zu genau diesem Thema angemeldet haben. Man hat seitens des VS sogar die Partei DIE LINKE ‚vergessen‘ zu erwähnen, obwohl man in der PM explizit Demos ‚aus dem Parteienspektrum‘ adressiert und obwohl DIE LINKE ebenso wie die AfD vor der Inflation und deren Folgen warnt und Demos angekündigt hat. Dabei enden linke Demos bekanntlich statistisch viel öfters gewalttätig als andere.

Zuletzt wurde vom VS ohne jeden Anlass hinter die bereits unangebrachte explizite Nennung der AfD in dieser PM auch noch ohne jeden Anlass der Zusatz ‚Verdachtsfall‘ gesetzt, womit völlig eindeutig das (parteipolitische) Neutralitätsgebot nach Art 21 GG und die gebotene Sachlichkeit der Behörde BfV aufgegeben wurde. Man könnte sogar vermuten, dass dieser nun gelöschte Satz der eigentliche Anlass für die Pressemitteilung gewesen war, wenn man von der allgemeinen, prophylaktischen Einschüchterung künftiger Armuts-Demonstranten gegen die exorbitanten und regierungsgemachten Preissteigerungen absieht. Letzteres ist bereits seit einigen Wochen zur antidemokratischen Unsitte der ggü. dem BfV weisungsbefugten Dienstherrin, Innenministerin Faeser, geworden…“

 

Foto: Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln-Chorweiler


Autor: Redaktion
Bild Quelle: The original uploader was Stefan Kühn at German Wikipedia., CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Mittwoch, 31 August 2022

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