Afghanische muslimische Migrantenbrüder schneiden der Schwester die Kehle durch und töten sieAfghanische muslimische Migrantenbrüder schneiden der Schwester die Kehle durch und töten sie
„Bruder gesteht Tötung seiner Schwester – Leiche im Koffer transportiert“
Überraschenderweise brach einer der beiden Brüder, die ihre Schwester getötet und ihre Leiche in einem Koffer nach Bayern transportiert haben sollen, vor Gericht sein Schweigen und gestand die Tötung.
Nach einem sechsmonatigen Prozess vor dem Landgericht Berlin schilderte der 27-Jährige am Mittwoch einen Streit mit dem 34-Jährigen, der eskalierte. Er habe seine Schwester nicht töten wollen, erklärte der Angeklagte durch einen seiner Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gemeinsamen Mord aus.
Bruder bedauert Aktion
„Ich bedauere aufrichtig meine Wut, die zur Verletzung und schließlich zum Tod meiner Schwester geführt hat“, las der Anwalt des 27-Jährigen. „Es tut mir sehr leid, was passiert ist.“
Es hieß, es habe einen heftigen Streit um Geld für ihre Familie zu Hause gegeben. Seine Schwester wollte nicht, dass ihre Eltern aus Afghanistan nach Deutschland kamen.
In der Berliner Wohnung seines mitangeklagten Bruders packte er seine Schwester und nahm ihren Kopf unter den Arm. Als Kinder hätten sie oft so gekämpft. „Aber sie wurde schwer und fiel zu Boden.“ In Panik kam er auf die Idee, die Leiche nach Bayern zu bringen.
Sein Bruder war nicht in der Wohnung, als es passierte. Er half nur beim Transport des Koffers – „weil der Koffer zu schwer war.“
Die 27- und 23-jährigen Brüder sollen laut Staatsanwaltschaft ihre Schwester getötet haben, weil die Mutter zweier Kinder sich nicht den moralischen Maßstäben der afghanischen Familie unterwarf und zudem eine Liebesbeziehung hatte. Der Vorwurf lautet: Verschwörung zum Mord mit niederen Motiven.
Leiche in einem Trolley nach Bayern gebracht
Die Brüder sollen ihre Schwester am 13. Juli 2021 an einem bisher unbekannten Ort getötet haben – die 34-Jährige starb laut Anklage an Würgen und Ersticken, ihr wurde die Kehle durchgeschnitten . Die Angeklagten sollen die Leiche in einem Trolley mit einem Taxi zum Bahnhof Berlin-Südkreuz und dann per ICE nach Bayern gebracht haben.
Etwa drei Wochen später wurde die Leiche – Hände und Füße mit Klebeband gefesselt, Mund und Nase mit Klebeband umwickelt – in einem Erdloch nahe dem Wohnort des älteren Angeklagten in Bayern entdeckt.
Brutalstes Vorgehen beschrieben
In der Aussage des 27-Jährigen heißt es weiter, er habe sich am 13. Juli 2021 mit seiner Schwester getroffen, um eine Wohnung für sie und ihre beiden Kinder zu organisieren. 400 Euro hatte er zuvor an die Familie in Afghanistan überwiesen. Sein Ziel waren 5.000 Euro. „Ich wollte wirklich, dass die ganze Familie hierher kommt.“
Seine Schwester wollte das nicht – „sie sagte, dass sie sich nicht um unsere Eltern kümmerte, dass sie sich nicht um uns kümmerten und uns nicht zur Schule schickten.“ Er empfand dies als „respektlos, unfair“ und wurde wütend.
Der 27-Jährige erklärte die Schnittwunde: „Ich habe den Koffer bekommen und gesehen, dass er nicht zum Kopf passen würde. Dann habe ich den Hals einmal durchgeschnitten.“ Sein Bruder kam kurz darauf in die Wohnung. „Er wollte einen Arzt rufen, ich habe es verboten.“ Er bat den 23-Jährigen, ihm Klebeband zu geben und ihm beim Transport des Koffers zu helfen.
Der Fall löste eine Debatte über den Begriff „Ehrenmord“ aus. Die Frau und die Brüder kamen vor einigen Jahren aus Afghanistan nach Deutschland. Sie ließ sich 2018 von ihrem afghanischen Ehemann scheiden. Das Opfer hatte zwei Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren. Die Anhörung wird am 12. September fortgesetzt.
„Wenn ihr Ungläubigen begegnet, schlagt auf die Hälse…“ (Quran 47:4)
Im Koran tötet eine mysteriöse Gestalt, die in der islamischen Tradition als Khidr bekannt ist, einen Jungen bei einem scheinbar zufälligen und grundlosen Angriff. Dann erklärt er: „Und was den Jungen betrifft, seine Eltern waren gläubig, und wir befürchteten, dass er sie durch Übertretung und Unglauben überfordern würde. Also wollten wir, dass ihr Herr sie durch einen ersetzt, der an Reinheit besser ist als er und der Barmherzigkeit näher kommt.“ (18:80-81)
Und nach islamischem Recht „ist Vergeltung gegen jeden obligatorisch, der einen Menschen rein vorsätzlich und ohne Recht tötet.“ „Nicht Gegenstand von Vergeltungsmaßnahmen“ ist jedoch „ein Vater oder eine Mutter (oder ihre Väter oder Mütter), die ihre Nachkommen oder die Nachkommen von Nachkommen getötet haben“. ( Vertrauen des Reisenden o1.1-2).
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Fridolin freudenfett (Peter Kuley) - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16378819
Samstag, 10 September 2022