GERICHT LÄSST VERGEWALTIGER UND MÖRDER FREI – WEIL ER ZU LANGE IN U-HAFT SASS

GERICHT LÄSST VERGEWALTIGER UND MÖRDER FREI – WEIL ER ZU LANGE IN U-HAFT SASS


Neues aus dem besten Deutschland, das es jemals gegeben hat: Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken hat für einen weiteren Schandfleck in der bundesdeutschen Justizgeschichte gesorgt, der Bände spricht über den gegenwärtigen Zustand des deutschen Rechtsstaates.

GERICHT LÄSST VERGEWALTIGER UND MÖRDER FREI – WEIL ER ZU LANGE IN U-HAFT SASS

GERICHT LÄSST VERGEWALTIGER UND MÖRDER FREI – WEIL ER ZU LANGE IN U-HAFT SASWeil er zu lange in Untersuchungshaft gesessen hatte, ließ das Gericht einen im August wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilten 19-Jährigen ohne Auflagen auf freien Fuß. Der Mann hatte im März 2020 eine 17-Jährige in Ludwigshafen eine junge Frau vergewaltigt und so lange gewürgt, sodass sie später im Krankenhaus starb. Nach fast zweijähriger Prozessdauer wurde er diesen August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes, Vergewaltigung und sexuellen Kindesmissbrauch in drei Fällen zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt. Da Staatsanwaltschaft und Verteidigung danach jedoch Revision einlegten, war das Urteil noch nicht rechtskräftig – und der Mann blieb in Untersuchungshaft.

Das Pfälzische Oberlandesgericht entsprach nun einer Haftbeschwerde und begründete die Aufhebung des Haftbefehls damit, dass der Mann durch Verfahrensverzögerungen zu lange in U-Haft gehalten worden sei. Dies sei unvereinbar mit dem rechtsstaatlichen Prinzip einer beschleunigten Verurteilung von Straftätern. In fast zwei Jahren sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden, wobei die Sitzungen an 20 davon weniger als zwei Stunden gedauert hätten.

Tat erst vor zweieinhalb Jahren begangen, heute auf freiem Fuß
Das Landgericht Frankenthal begründet die lange Verfahrensdauer wiederum mit dem umfangreichen Prozessstoff, aufwändiger Beweisaufnahme und vielen Prozessbeteiligten. Eine Sprecherin erklärte: „Mit allen diesen mussten sämtliche 57 Prozesstermine abgestimmt werden. Hinzu kamen während des Prozesses mehrere Krankheitsfälle, u.a. Corona-Erkrankungen, von Prozessbeteiligten, die dazu geführt haben, dass das Verfahren über Wochen nicht weiter betrieben werden konnte.“ Der Verteidiger des Angeklagten begrüßte das Ende der Untersuchungshaft, sagte aber: „Der Angeklagte hat kein Interesse daran, jetzt ein Jahr lang in Freiheit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu warten. Denn das ist ja auch vertane Lebenszeit. Er würde seine Strafe auch gern hinter sich bringen.“ Warme Worte – die nichts daran ändern, dass hier ein Vergewaltiger und Mörder frei herumlaufen, sich absetzen oder gar neue Opfer heimsuchen kann.

Während Staat und Justiz hier also einmal wieder systemisches und eklatantes Totalversagen zum Schaden der eigenen Bevölkerung offenbaren, sind die Eltern des Opfers fassungslos und entsetzt. Über ihren Anwalt teilten sie mit, die Entscheidung des Oberlandesgerichts sei schlichtweg unerträglich. „Die Eltern sind mit den Nerven völlig am Ende. Und sie haben wohl auch Angst vor diesem 19-Jährigen, der jetzt eben ohne Auflagen draußen herum spaziert“, so der Verteidiger weiter weiter. Er schließe zwar nicht aus, dass die Polizei den Angeklagten beobachte, doch das sei kein Trost und könne die Ohnmacht und Sprachlosigkeit der Hinterbliebenen nicht lindern. Die Schwester des Opfers
brachte gegenüber Reportern nur diese Sätze heraus: „Wir sind einfach fassungslos. Er wurde wegen Mord und Vergewaltigung angeklagt und verurteilt und ist jetzt wieder auf freiem Fuß. Er fühlt sich viel zu sicher und die Gefahr ist viel zu hoch, dass er das wieder macht.“

Fall wird zum Politikum
In ihrer Revision hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gefordert, dass in dem Urteil eine „vorbehaltene Sicherungsverwahrung“ aufgenommen wird. Dadurch hätte in einem gesonderten Verfahren während der Haftzeit festgestellt werden können, dass eine Wiederholungsgefahr besteht und der Verurteilte auch nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe weiter unter Aufsicht bleiben muss. Dem wurde nicht entsprochen, der Mann kam frei.

Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag will den Vorgang nun im Rechtsausschuss aufgreifen. Die Abgeordnete Anette Moesta erklärte: „Es ist nicht akzeptabel, dass eine Person, der derartig schwere Verbrechen zur Last gelegt werden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, weil das Gerichtsverfahren nicht in angemessener Zeit zum Abschluss gebracht werden kann.“ Justizminister Herbert Mertin (FDP) müsse erklären, wie es zu dieser Verzögerung kommen konnte und ob mangelhafte Personalausstattung des Gerichts dafür die Ursache gewesen sei. Außerdem wolle die CDU-Fraktion wissen, wie sichergestellt werde, dass der Verurteilte keine weiteren Schwerverbrechen begehe. Ansonsten muss man befürchten, dass ein gemeingefährlicher Schwerverbrecher weitere Straftaten begeht, bevor er dann irgendwann vielleicht hinter Gittern landet – oder eben auch nicht.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Samstag, 08 Oktober 2022

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