Das große »Z« hierzulande strafbewehrt

Das große »Z« hierzulande strafbewehrt


Vom Landgericht Hamburg wurde ein 62-Jähriger zur Zahlung einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, weil er ein großes »Z« auf ein Blatt Papier gemalt und das Blatt in sein Auto gehängt hatte. Drohen jetzt schlechte Zeiten für Zorro, die »Zeit« und die Zwickauer Autofahrer?

Das große »Z« hierzulande strafbewehrt

Eine offenbar stramm auf Regierungslinie gebürstete Richterin am Landgericht Hamburg hat einen 62-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Dessen »Vergehen«: er hat ein großes »Z« auf ein Blatt Papier gemalt und das dann in sein Auto gehängt. Angeblich, so die Richterin, habe sich der Mann der »Billigung von Straftaten« schuldig gemacht.

Das große Problem für die eifrige, linienkonforme Richterin, die im vorauseilendem Gehorsam dieses Urteil gefällt hat: das Strafrecht ist in Deutschland Bundesrecht und nicht Landesrecht. Ihre Argumentation, dass das Zeigen des »Z« gemäß §§ 140 Nr. 2, 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Verbindung mit § 13 VStGB strafbar sein soll, ist von Juristen stark umstritten. Und auch die Tatsache, dass es den Buchstaben »Z« im russischen kyrillischen Alphabet gar nicht gibt, unterstützt die Urteilsbegründung auch nicht wirklich.

Das Urteil ist infolge dieser Schwachpunkte nicht rechtskräftig.

Sollte es tatsächlich irgendwann seitens der höchsten Gerichtsinstanz auf Bundesebene ein verbindliches  Urteil geben, mit dem das Zeigen und Verwenden des großen »Z« strafbewehrt wird, haben es Fans des mexikanischen Freiheitshelden »Zorro«, die Zeitung »Zeit« und die Autofahrer in Zwickau zukünftig möglicherweise etwas weniger einfach. Theoretisch könnte man ihnen per se einen Anfangsverdacht unterstellen. Und bei den Urteilen in diesem Land und der dazu passenden Gesetzgebung ist in der Zwischenzeit (fast) alles möglich, um die Bürger zu drangsalieren, diskriminieren und sogar zu kriminalisieren. Zumindest so lange es linientreu geschieht.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot


Donnerstag, 27 Oktober 2022

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