Heimlich beschlossen: Volksverhetzungs-Paragraf verschärft

Heimlich beschlossen: Volksverhetzungs-Paragraf verschärft


Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich "gröblich" verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung. Eine entsprechende Ausweitung von § 130 StGB beschloss die Ampel am Donnerstagabend im Bundestag.

Heimlich beschlossen: Volksverhetzungs-Paragraf verschärft

Mit allen legislativen Tricks setzt die deutsche Bundesregierung die schleichende Aushöhlung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und die Verengung des Korridors von noch zulässigen, frei sagbaren Ansichten fort: Vergangenen Donnerstagabend ließ sie – klammheimlich und ohne jede vorherige parlamentarische Aussprache – vom Bundestag eine massive Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches durchwinken, der ab sofort eine Reihe neuer “Delikte” kriminalisiert.

So gilt ab sofort auch die “Verharmlosung” und “Leugnung” von Angriffskriegen oder Kriegsverbrechen als strafbar. Erkennbar wurde diese Verschärfung ergänzt, um ab sofort auch “Russland-Versteher” oder all jene zu kriminalisieren, die zu kriegerischen Konflikten der Gegenwart eine andere (oder differenziertere) Meinung haben, als das herrschende politische Narrativ es vorgibt.

Die neue Regelung wurde einfach an einen anderen Gesetzentwurf mit völlig anderem Inhalt angehängt. Wer von nun an Kriegsverbrechen leugnet, auch bei Versammlungen, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Im neuen Gesetz heißt es, die Äußerung müsse „geeignet“ sein, den öffentlichen Frieden zu stören und zu Hass oder Gewalt aufzustacheln.

Angebliche EU-Uralt-Vorgabe: Wieso dann die Heimlichkeit?
Die Ampel-Regierung erklärte, mit der neuen Vorschrift setze man einen EU-Beschluss zum Thema Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus dem Jahr 2008 um, weil ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren drohen würde. Zugleich gab man aber zu, über den EU-Beschluss hinauszugehen. Der Wortlaut der neuen Bestimmung stammt ausgerechnet von FDP-Justizminister Marco Buschmann und ist dermaßen unkonkret, dass ihrer willkürlichen Anwendung Tür und Tor geöffnet sind.

Kritische Äußerungen zur Ukraine können Gefängnis bedeuten
Wer etwa die Meinung vertritt, der Ukraine-Krieg sei nicht auf einen russischen Angriff zurückzuführen oder wer russische Kriegsverbrechen bezweifelt, kann nur hoffen, auf einen Staatsanwalt oder Richter zu treffen, der noch am Grundrecht auf Meinungsfreiheit festhält. Außerdem verschafft sich die Regierung damit ein weiteres Einschüchterungsmittel, um Menschen dazu zu bringen, bestimmte Dinge aus Angst vor Strafe erst gar nicht mehr zu äußern.

Sind auch verharmloste Verbrechen an Deutschen gemeint?
Hochinteressant dürfte dabei sein, ob in Zukunft dann auch die Leugnung von Kriegsverbrechen oder genozidalen Handlungen zulasten Deutscher, wie etwa die Massenvergewaltigungen und Morde in Ostpreußen durch die Rote Armee oder die Vertreibung der Sudetendeutschen ebenso eifrig verfolgt werden – oder ob sich die neue Bestimmung nur gegen die “Feindbilder” des gegenwärtigen Narrativs wendet.


Autor: Freie Welt
Bild Quelle: Von MephistoGF - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=31369449


Freitag, 28 Oktober 2022

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