Grüner Justizminister möchte Strafminderung für Besitz von Kinderpornografie

Grüner Justizminister möchte Strafminderung für Besitz von Kinderpornografie


Über die früheren Versuche der Grünen Pädophilie salonfähig zu machen, ist schon viel geschrieben worden. Dass sie sich aber auch um die Besitzer von Kinderpornografie sorgen, ist brandaktuell.

Grüner Justizminister möchte Strafminderung für Besitz von Kinderpornografie

Dirk Adams, grüner Justizminister von Thüringen, sorgt sich darum, dass ein im vergangenen Jahr beschlossenes Gesetz, das den Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen einordnet, die Falschen treffen könnte. Deshalb will er eine Gesetzesinitiative von Brandenburg unterstützen, die den Bundesjustizminister auffordert, die Tatbestände von §184b StGB „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte“ zum Vergehen herabzustufen oder eine Minderung für minder schwere Fälle vorzusehen, die eine Mindestfreiheitsstrafe von unter einem Jahr festlegt.

Er unterstütze die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, ließ Adams die „Thüringer Allgemeine“ wissen, noch mehr scheinen ihm allerdings die Täter am Herzen zu liegen, denn die würden mit einer generellen Herabstufung zum Vergehen erheblich begünstigt, weil sie nur noch milde Strafen befürchten müssten.

Als hanebüchenes Beispiel, warum seine Initiative wichtig sei, führt Adams an, ein Lehrer, der einem Schüler ein kinderpornografisches Foto abnehmen würde, brächte sich damit selbst in seinen Besitz und fiele damit der Strafverfolgung anheim. Sollte das wirklich der Fall sein, genügte eine kleine Korrektur, dass Menschen, die Kinderpornografie beschlagnahmen, natürlich sich damit nicht in deren Besitz bringen.

Etwas komplizierter ist ein Fall, der in der juristischen Fachpresse diskutiert wurde. Einer Frau wurden von ihrem Stalker Kinderpornofotos zugeschickt. Sie meldete das der Staatsanwaltschaft, die wäre daraufhin gezwungen gewesen, auch Ermittlungen gegen diese Frau einzuleiten, da sich die Fotos auf ihrem Laptop befunden hätten.

Auch dieses Beispiel überzeugt nicht, denn selbst wenn die Staatsanwaltschaft gezwungen wäre, Ermittlungen einzuleiten, könnte sie die sofort wieder beenden mit dem Hinweis, dass die Fotos von einem Stalker geschickt wurden.

In seiner Sorge um die Täter, hält Adam es zum Beispiel auch für unangemessen, dass ein Erwachsener, der ein Kind zu pornografischen Handlungen auffordert, nur mit sechs Monaten Mindeststrafe rechnen muss. Auf den Gedanken, dass dieses Strafmaß zum besseren Schutz der Kinder erhöht werden müsste, kommt er aber offenbar nicht.

Es kommt in dem Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ auch nicht vor, welchen Schmerzen, seelischen Schäden und sonstigen Tortouren Kinder ausgesetzt sind, die für pornografische Videos und Fotos missbraucht werden. Kein Wort über die mafiösen Strukturen, in denen Kinderpornografie produziert wird und in denen Kinder Gefahr laufen, nach dem Missbrauch getötet zu werden.

Ich hätte mir Initiativen zur Bekämpfung der Kinderpornografie gewünscht, statt Sorge um die Täter.

Denn wer sich für eine generelle Einstufung des Besitzes von Kinderpornografie als Verfehlung statt als Verbrechen einsetzt, begünstigt die Täter, statt die Kinder zu schützen.


Dieser Artikel wurde zuerst hier veröffentlicht.

Autor: Vera Lengsfeld
Bild Quelle: Von Alupus - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15312470


Dienstag, 01 November 2022

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