Hildesheim: Vermeintlicher Affekt-Mord eines angeblichen „Deutschen“

Hildesheim: Vermeintlicher Affekt-Mord eines angeblichen „Deutschen“


Derzeit steht ein brutaler Mörder vor dem Hildesheimer Landesgericht. Verfechter der Political Correctness sind schnell bei der Hand, den brutalen Messerstecher zumindest teils zu entschuldigen.

Hildesheim: Vermeintlicher Affekt-Mord eines angeblichen „Deutschen“

Von Manfred W. Black

Pressestellen und Zeitungen sprechen von einem angeklagten „Deutschen“, bei dem die Verteidigung flugs unterstellt, der Angeklagte habe nur in einem bedauerlichen „Affekt“ getötet.

Dass auch in diesem Mordfall von einer länger geplanten Tat ausgegangen werden muss und dass der erbarmungslose Gewalttäter, der 13 mal zugestochen hat, einen ausgeprägten Migranten-Hintergrund aufweist – er wurde in der Türkei geboren und heißt Hüseyin C. –, wird in den Medien durchweg unterschlagen.

Der NDR spricht geheimnisvoll nur von einem „37-Jährigen“, der sich verantworten müsse. Halbwahrheiten pur.

„Spontane Tat“?

Am zweiten Prozesstag in Hildesheim hat sich der wegen Mordes angeklagte Hüseyin C. aus Wathlingen (Kreis Celle) erstmals selbst zu seinen tödlichen Messerstichen auf seine Ehefrau geäußert. Aus Sicht des Familienvaters war der Mord eine „spontane Tat“.

Denn er will die tödlichen Messerstiche auf seine langjährige Partnerin Esra nicht geplant haben. Im Gegenteil: Mit dem Küchenmesser in seiner Bauchtasche habe er eigentlich sich selbst umbringen wollen – „so verzweifelt sei er gewesen“, schreibt die Cellesche Zeitung (CZ).

Immer wieder zugestochen  

Eine deutsche Seniorin hat damals den brutalen Mord in der Nähe des niedersächsischen Burgdorf beobachtet. Sie sagt heute als Zeugin, der Mann habe „mit einem Messer mit langer Klinge mehrmals ausgeholt und auf die Frau eingestochen“ (CZ).

Die Seniorin hat damals mehrmals „laut um Hilfe gerufen“ (CZ) – aber das konnte den brutalen Rache-Mord nicht verhindern, den Journalisten und Richter nun gern – scheinbar vornehm – als Femizid bezeichnen.

Laut Anklage hat der in der Türkei geborene Mörder, der als Müllwerker bei einem Abfallzweckverband gearbeitet hatte, seine 35-jährige Ehefrau Anfang Mai an ihrem geparkten Auto an der Feldstraße in Burgdorf (Region Hannover) abgepasst. Die junge Frau hatte einen Anwaltstermin wahrnehmen wollen, um sich scheiden zu lassen.

Der Angeklagte attackierte das Opfer „mit mindestens 13 Messerstichen“ (CZ). Die Mutter von zwei jugendlichen Söhnen starb infolge massiver Organverletzungen knapp eine Stunde später im Rettungswagen.

Angeklagter bricht in Tränen aus

Am zweiten Prozesstag hat sich Hüseyin C. zum ersten Mal selbst in der Öffentlichkeit zu den tödlichen Messerstichen geäußert. „Unter Tränen“, schreibt die CZ. Aus Sicht des Familienvaters war es angeblich eine spontane Tat.

Er will die vielen tödlichen Messerstiche auf seine langjährige Partnerin nicht geplant haben. Mit dem Küchenmesser in seiner Bauchtasche habe er eigentlich sich vielmehr selbst umbringen wollen – „so verzweifelt sei er gewesen“ (CZ).

Der Täter bedauere „zutiefst und ehrlich“, seine Ehefrau getötet zu haben. „Jeden Tag fühle ich im Knast Verzweiflung und unbeschreibliche Trauer, auch wenn ich an meine Kinder denke.“

Staatsanwalt spricht von „Heimtücke“

Die Staatsanwaltschaft sieht das hingegen anders. Sie spricht von Mordmerkmalen und niedrigen Beweggründen. Der Türkischstämmige habe seine Ehefrau für ihre Trennung von ihm bestrafen wollen. „Durch die Trennung habe er sein Ansehen in der Öffentlichkeit beschädigt gesehen“.

Während der Gerichtsverhandlung weinten einige Zuschauerinnen. Auch am zweiten Verhandlungstag erinnerten Angehörige der Ermordeten mit zahlreichen großen Porträtfotos an die getötete zweifache Mutter.

Und wie schon beim Prozessauftakt ist der Angeklagte aus dem Besucherbereich des Sitzungssaals von einzelnen Personen beschimpft worden. Der Vorsitzende Richter, Rainer von der Lippe, suchte zu beschwichtigen: „Man tut der Verstorbenen keinen Gefallen, wenn man uns hier nicht in Ruhe verhandeln lässt.“

„Äußerungen nicht glaubhaft“

Die Nebenanklage-Anwältin Antje Heister, die die vier Schwestern der Ermordeten vertritt, erklärte: Es werde „jetzt versucht, gegen die Mordmerkmale anzugehen und die Tat als Affekttat darzustellen“. „Das deckt sich aber nicht mit Zeugenaussagen.“ Die Rechtsanwältin hält die Äußerungen des Angeklagten „nicht für glaubhaft“.

Der Prozess, der im Hildesheimer Landgericht unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfindet, wird fortgesetzt. Welches Urteil den Angeklagten erwartet, ist derzeit unklar. Schlimmstenfalls wird der Mörder – aus psychischen Gründen – als nicht schuldfähig erklärt.

Solche „Schuldunfähigkeits-Urteile“ hat es bekanntlich bei ausländischen Gewalttätern – besonders muslimischen – schon oft gegeben.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Luchs3333, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Donnerstag, 03 November 2022

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