Bürgergeld privilegiert Arbeitslose - auf Kosten der Arbeitenden

Bürgergeld privilegiert Arbeitslose - auf Kosten der Arbeitenden


„Arbeit muss sich wieder lohnen!“ So tönte weiland schon Angela Merkel, als sie noch Regierungschefin war. Jetzt zeigt sich, dass dieser politische Schlachtruf bei Wahlkämpfen, der auch in letzter Zeit oft ertönt, nicht das Papier wert war, auf dem es gedruckt wurde.

Bürgergeld privilegiert Arbeitslose - auf Kosten der Arbeitenden

Von Manfred W. Black

Das zeigt sich jetzt besonders deutlich: Denn mit dem neuen Bürgergeld, das die rot-grün-gelbe Koalition ab Januar 2023 einführen will, werden zumindest Mindestlohn-Empfänger – aber auch andere Arbeitnehmer und vor allem Rentner – erheblich schlechter gestellt als Empfänger der Sozialhilfe, die im kommenden Jahr Bürgergeld genannt wird.

Bürgergeld-Empfänger beziehen auch vielfältige Sonderleistungen

Bürgergeld-Bezieher bekommen nicht nur eine Grundsumme Geldes – 502 Euro – monatlich überwiesen. Sie erhalten ebenfalls gratis eine – beheizte – Wohnung und darüber hinaus viele weitere Zuschüsse. So kommen Bürgergeld-Empfänger – darunter ebenfalls Millionen Flüchtlinge aus aller Welt – unentgeltlich auch in den Genuss einer Rundum-Krankenfürsorge, einer mehrmaligen Möbel-Ausstattung, von Kleider-Geldern oder etlicher Zuschüsse für schulpflichtige Kinder etwa auf Klassenreisen.

Die Bild-Zeitung und die Junge Freiheit (JF) haben beschrieben, dass Bürgergeld-Empfänger finanziell oftmals besser dastehen als „fleißige Arbeiter“ (Bild). Die Zeitungen stützen sich dabei auf eine brandneue Studie des Kieler Instituts für Wirtschaft (IfW).

Privilegierung von Bürgergeld-Beziehern

Auf der Basis dieser IfW-Studie hat die Bild-Zeitung mehrere Beispiele für die grundlegende Bevorzugung von Bürgergeld-Empfängern präsentiert:

  • Ein Paar mit drei Kindern bekommt – je nach Alter ihrer Kinder – mit dem Bürgergeld einschließlich solcher Leistungen wie einer Gratis-Wohnung im Schnitt zwischen 3470 und 3.776 Euro monatlich überwiesen; das Paar hat damit 578 bis 884 Euro mehr zur Verfügung als ein entsprechender fünfköpfiger Haushalt, in dem eine Person für den Mindestlohn arbeitet.
  • Ein Paar, das Bürgergeld erhält und ein Kind hat, bezieht bis zu 390 Euro Sozialhilfe mehr als der entsprechende Alleinverdiener-Haushalt mit seinem Netto-Mindestlohn.
  • Sogar ein Paar ohne Kinder bekommt etwa 300 Euro im Monat mehr als der Alleinverdiener-Haushalt im Mindestlohn verdienen würde
  • Auch für eine Alleinerziehende kann das Bürgergeld – je nach Wohnungs- oder Hausgröße – um etwa 170 Euro einträglicher sein als der Niedrig-Lohn, nämlich dann, wenn diese Alleinerziehende mindestens zwei Kinder hat (bei drei Kindern erhöht sich der Bürgergeld-Vorteil auf bis zu 310 Euro).

Der linke Medien-Mainstream – allen voran die links positionierte Nachrichtgenagentur dpa und die linksgrüne Süddeutsche Zeitung – hat sich in diesen Tagen flugs beeilt, zu versuchen, die Analysen des IfW ad absurdum zu führen.

Mainstream: Nur die halbe Wahrheit

Mainstream-Medien behaupten, bei den Berechnungen für Niedriglohn-Empfänger seien unter anderem zwei wichtige Punkte nicht berücksichtigt worden:

  • Es sei das Kindergeld unterschlagen worden, das berufstätige Eltern mit Kindern bekommen.
  • Man habe nicht in Rechnung gestellt, dass Bürgergeld-Empfänger direkt keine Gelder für die Rentenkasse abführen – und deswegen später eine niedrigere Rente bezögen als Menschen, die regelmäßig gearbeitet haben.

Das ist freilich, wenn überhaupt, nur die halbe Wahrheit:

  • Das IfW hat kaum oder gar nicht die Sonderleistungen in Rechnung gestellt, die Bürgergeld-Bezieher auf Antrag erhalten (so etwa Möbel- und Kleidungsgelder).
  • Für die Bürgergeld-Empfänger überweist das Sozialamt ersatzweise die Mindestbeiträge zur Rentenversicherung.
  • Erhalten Menschen im Rentenalter tatsächliche keine Rente oder nur sehr niedrige Altersbezüge, springt in diesen Fällen wieder das Sozialamt ein; erneut gibt es das – oft volle – Bürgergeld, das insgesamt höher ausfällt als die durchschnittliche Rente, die von Ruheständlern bezogen wird.

Politischer Druck: IfW nimmt Studie vorübergehend vom Netz

Auch das zeigt: Bürgergeld-Bezieher sind finanziell insgesamt merklich besser gestellt als sehr viele Arbeitnehmer, die weniger verdienen als der Durchschnitt der arbeitenden Bevölkerung. Das gilt auch – und besonders – für die Renten-Zeit.

Dass Bürgergeld-Empfänger sogar in den ersten beiden Jahren auch dann umfangreich Sozialgelder beziehen können, obgleich sie über ein privates Geldvermögen bis zu 60.000 Euro verfügen, bedeutet zusätzliches Wasser auf die Mühlen der Bürgergeld-Kritiker.

Dessen ungeachtet ist der Druck linker Medien (und wohl von Regierungsstellen in Berlin und Kiel) auf das Institut schnell so groß geworden, dass das IfW jetzt seine Studie zum Bürgergeld vom Netz genommen hat – mit der Ankündigung, eine überarbeitete Fassung demnächst veröffentlichen zu wollen.

Gibt es in Deutschland wirklich noch die Freiheit der Wissenschaft?


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Predatorix, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons


Sonntag, 06 November 2022

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage