Der treue Diener seiner Herrin

Der treue Diener seiner Herrin


Hat sich Herr Haldenwang schon bislang mit der beflissenen Umsetzung des politischen Willens seiner Antifa-affinen Ministerin durchaus seine Fleißkärtchen verdient, so hat er sich nun – mit dem Freispruch für die Klima-Taliban der „Letzten Generation“ als nicht extremistisch – wohl endgültig für höhere Weihen qualifiziert.

Der treue Diener seiner Herrin

Gastbeitrag von Rainer Thesen.

Auf Thomas Haldenwang ist Verlaß. Wie seine Ministerin, so versteht auch er sein Amt nicht so sehr dahingehend, daß der Beamte dem ganzen Volk zu dienen hat, und eine politische Treuepflicht dahingehend besteht, daß er loyal zur Verfassung steht (§ 33 Abs. 1 des Gesetzes über den Status der Beamten), sondern daß diese politische Treuepflicht gegenüber der Politik der Bundesregierung besteht.

Der Büttel der Politik

Deswegen nimmt seine Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, nicht nur die wirklichen Feinde der Verfassung ins Visier, sondern mit erkennbarem Verfolgungseifer auch solche Gruppierungen und Organisationen, die der Politik dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien ablehnend gegenüberstehen. Dabei ist er durchaus kreativ. Über den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes hinaus hat er deswegen das Rechtskonstrukt der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ erfunden. Damit hat er den Aufgabenbereich seiner Behörde am Gesetz vorbei auf die Beobachtung und gegebenenfalls als verfassungsfeindlich einstufende Bewertung von ansonsten durch das Raster des Bundesverfassungsschutzgesetzes fallenden Organisationen und Parteien erweitert.

Darüber hinaus wird die Einstufung als verfassungsfeindlich im Sinne des Gesetzes, Unterfall der menschenwürdewidrigen „völkischen“ Ideologie, mehr als kreativ gehandhabt. Auch da, wo Parteiprogramme, Satzungen und offizielle Erklärungen das nicht hergeben, wird jede dümmliche Äußerung von politischen Hinterbänklern, angesäuselten Stammtischbrüdern und intellektuell unterbelichteten Krawallmachern der jeweiligen Gruppierung als Ausdruck ihres wirklichen Willens zugerechnet und damit ihre öffentliche Anprangerung als Verfassungsfeind und Kryptonazi gerechtfertigt.

Der Verteidiger linksextremer Straftäter

Es ist offenbar dieser Unterwürfigkeit gegenüber der Bundesregierung und speziell der amtierenden Innenministerin, deren Sympathien für die Antifa in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden dürfen, geschuldet, daß der wackere Knecht nun öffentlich die kriminelle Vereinigung „Letzte Generation“, auch bekannt als Klima-Kleber, gelobt hat.

Er könne nicht erkennen, daß sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte und insofern sei das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. Zwar begehe die Gruppe Straftaten, aber das mache diese Gruppierung nicht extremistisch. Sie stelle doch die Demokratie nicht infrage. Extremistisch seien Gruppen immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt werde. Und genau das täten diese Leute ja eigentlich nicht.

Die Umkehrung der Rechtsordnung

Das ist nicht nur erstaunlich. Das ist auch juristisch jenseits von gut und böse. Natürlich verneint diese Gruppierung entschieden die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere den Rechtsstaat. Ja, sie arbeitet aktiv dagegen. Das ist im übrigen mehr, als die bloßen Bestrebungen, die tragenden Grundsätze des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates abzuschaffen.

Denn wer es ganz offen ablehnt, seine politischen Forderungen auf dem dafür vom Grundgesetz vorgesehenen Weg der demokratischen Willensbildung und deren Umsetzung in Gesetze auf parlamentarischen Wege zu verfolgen, und stattdessen seinen politischen Willen mit Gewalt, auch ganz bewusst mittels Straftaten durchsetzen will, der stellt diesen Staat mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur infrage, der bekämpft ihn aktiv.

An und für sich müsste Haldenwang bei dieser Sachlage umgehend jene Gruppierung zum Beobachtungsobjekt seiner Behörde machen und sie im nächsten Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindliche Organisation beschreiben, gleichgültig, in welcher Rubrik, ob verfassungsfeindlich links, rechts oder sonstwie.

Die journalistischen Komplizen

Erstaunlich ist auch, daß ein promovierter Jurist und Präsident einer oberen Bundesbehörde das massenhafte Begehen von Straftaten derartig schönredet und erklärt, das sei eben nicht  extremistisch. Vielmehr mache das doch deutlich, wie sehr man dieses System eigentlich respektiere. Das ist ja gerade die Umkehrung der Wirklichkeit. Wer also die Gesetze dieses Landes bewusst bricht, um die Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag zu zwingen, Gesetze und Verordnungen nach seinem Gusto zu beschließen, der bekundet damit nach Auffassung dieses famosen Volljuristen seinen Respekt vor dem System unserer Verfassung.

Die Journalisten des SWR, auf deren Veranstaltung Herr Haldenwang diese Sottisen abgesondert hat, hätten ihn eigentlich fragen müssen, was er getrunken oder geraucht habe. Indessen handelt es sich natürlich bei den Schreiberlingen und Mikrofonhaltern der öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr um Journalisten im klassischen Sinne, sondern um Bedienstete des virtuellen Bundesministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in der ebenso virtuellen Berliner Goebbelsallee.

Treue zum Grundgesetz durch Begehung von Straftaten

Die nahezu täglich von den ebenso halbgebildeten wie hysterischen meist jugendlichen Anhängern der Klima-Religion, die sich melodramatisch „Letzte Generation“ nennen, verwirklichten Straftatbestände reichen von dem öffentlichen Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) über den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) über den Landfriedensbruch (§ 125 StGB) die diversen Körperverletzungsdelikte einschließlich derjenigen mit Todesfolge (§ 227 StGB) über die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB), den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) bis hin zur Sachbeschädigung (§ 303) StGB. Diese Aufzählung muß nicht vollständig sein.

Der Strafrahmen für diese Delikte reicht bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die tägliche Verwirklichung derartiger Straftatbestände soll also dokumentieren, wie sehr diese Straftäter das System unseres Grundgesetzes eigentlich respektieren, wenn man Herrn Haldenwang glaubt. Nach der gleichen Logik begründet der Vergewaltiger seinen Respekt gegenüber dem weiblichen Geschlecht durch seine Tat.

Der folgerichtige Aufstieg des treuen Knechts

Hat sich Herr Haldenwang schon bislang mit der beflissenen Umsetzung des politischen Willens seiner Antifa-affinen Ministerin durchaus seine Fleißkärtchen verdient, so hat er sich nun wohl endgültig für höhere Weihen qualifiziert. Was bei seinem Vorgänger Maaßen, den sein Minister Seehofer noch in das Amt eines Staatssekretärs befördern wollte, zu einem Proteststurm in der politischen Landschaft geführt hatte, sollte bei Herrn Haldenwang nun die logische Fortsetzung seiner Karriere sein.

Wer als Jurist eine so spezielle Auffassung von Recht und Gesetz, insbesondere vom Wesen unseres Grundgesetzes hat, dem muß einfach Gelegenheit gegeben werden, über den begrenzten Bereich des Verfassungsschutzes hinaus den antifaschistischen Umbau der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Der Marsch unseres Landes in den Abgrund ist wohl nicht mehr aufzuhalten.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors.

 


Dieser Artikel wurde zuerst hier veröffentlicht.

Autor: Philosophia Perennis
Bild Quelle: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons


Montag, 21 November 2022

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