Dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für „Reichsbürger“

Dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für „Reichsbürger“


Im Prozess gegen einen „Reichsbürger“ hat das Landgericht Lüneburg das Urteil gesprochen. Der 61-jährige Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für „Reichsbürger“

Das Landgericht Lüneburg ist damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige die verbotene, antisemitische Vereinigung „Vereinigte deutsche Völker und Stämme“ unterstützte. Ihr Ziel ist es, ein eigenes Staatssystem aufzubauen. Das Bundesinnenministerium hatte die Gruppe im März 2020 verboten. Die Frau soll auch im Internet gegen Migranten und Juden gehetzt, Propaganda gegen Corona-Impfungen verbreitet und sich unter falschem Namen als Anwältin ausgegeben haben, so das Gericht.

Der Vorsitzende Richter räumte ein, dass das Strafmaß hoch sei, zumal der Angeklagte zuvor nicht vorbestraft war und gestanden hatte. Das Gericht erkannte jedoch weder Reue noch Einsicht an. Die Kammer des Landgerichts stuft den Angeklagten als – wörtlich – „extrem gefährlich“ ein. Es braucht nur einen Follower, um den Worten des 61-Jährigen Taten folgen zu lassen. Deshalb, so das Gericht, reagiere man mit aller Härte, um sich gegen Rechtsstaatsfeinde zu wehren.

Zum Prozessauftakt Anfang November zeigte sich der Angeklagte zunächst kämpferisch: „Mir geht es darum, dass meine Kinder Landrechte bekommen, nicht internationale Konzerne.“ Die Bundesrepublik ist nur ein Unternehmen. Während der Anhörung machte sie deutlich, dass sie friedliche Absichten habe und dass sie glaube, dass ihre Handlungen legal seien. Der 61-Jährige sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Dirk Ingo Franke - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=32719026


Donnerstag, 24 November 2022

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