Dresden: „Mission-Lifeline“ darf „Schlepperorganisation“ genannt werden

Dresden: „Mission-Lifeline“ darf „Schlepperorganisation“ genannt werden


Das Landgericht Dresden wies jetzt eine Klage der in Dresden ansässigen, angeblichen Seenotretter von „Mission Lifeline“ zurück.

Dresden: „Mission-Lifeline“ darf „Schlepperorganisation“ genannt werden

Die AfD-Dresden hatte im Wahlkampf um das Amt des Dresdner Oberbürgermeisters unter anderem per Flugblatt die „Förderung von Schlepperorganisationen mit Steuergeldern“ kritisiert.

Weiter hieß es in dem Text: „Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme.“

Diese Aussagen wollte der Verein gerichtlich untersagen lassen. Nun die Niederlage vor dem Landgericht: Es wies die Klage (Streitwert: 10.500 Euro) als unbegründet zurück. Die Äußerungen seien „nicht zu beanstanden“.

Außerdem befand das Gericht: Die „Textpassage stellt keine unzulässige Tatsachenbehauptung dar“ und die Begriffe „Schlepper“ oder „Schlepperorganisation“ fallen unter den „Schutzbereich der Meinungsfreiheit.“


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Hermine Poschmann /MISSION LIFELINE, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Dienstag, 29 November 2022

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