NRW: Milde Urteile gegen Mitglieder des Al-Zein-Clans [Video]

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Manchmal ist die Polizei nicht nur tüchtig, sondern hat auch Glück. Ermittlungsbehörden konnten fünf arabischen Gangstern aus Leverkusen viele schwere Straftaten nachweisen.

NRW: Milde Urteile gegen Mitglieder des Al-Zein-Clans [Video]

Von Manfred W. Black

Nun stand der berüchtigte muslimische Al-Zein-Clan monatelang vor Gericht. Die Bande hatte etliche Jahre in purem Luxus gelebt – und trotzdem auch noch die Chuzpe, hunderttausende Euro Sozialhilfe (Hartz IV) vom Jobcenter zu kassieren (PI-NEWS berichtete).

Auch der WDR konnte dieses Mal den ethnischen Hintergrund der Verbrecherbande nicht verschweigen; zu oft ist in NRW schon über den bekannten Clan berichtet worden. So schreibt der WDR – in einem auffällig kurzen Bericht –, „fünf Mitglieder des deutsch-libanesischen Familienclans“ seien „wegen Schutzgelderpressung, Geldwäsche, Geiselnahme und bandenmäßigen Sozialbetrugs verurteilt“ worden.

127 Seiten Anklageschrift

Mehr noch: Den Angeklagten wurden in wechselnder Beteiligung auch erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 127 Seiten. Noch kurz vor Weihnachten hat das Landgericht Düsseldorf sein Urteil gefällt, das alle Beobachter freilich in ziemliches Erstaunen versetzte.

In den USA würde zumindest der Chef einer solchen Schwerverbrecher-Bande wohl 80 Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen. Selbst die Süddeutsche Zeitung – sonst stets mit einem großen linken Herzen für muslimische Straftäter – prognostizierte eine 15-jährige Strafe für den Clan-Boss.

Im Juni 2021 hatte die Polizei mit Sondereinheiten – sogar ein Panzer der Bereitschaftspolizei wurde eingesetzt – die Millionenvilla der libanesischen Großfamilie in Leverkusen gestürmt. Razzien gab es zeitgleich noch in anderen Orten.

Das 47-jährige Familienoberhaupt Badia (Spitzname: „Buddy“) Al-Zein und etliche weitere Clan-Angehörige sind damals zunächst festgenommen worden. Al-Zein saß anschließend einige Monate in U-Haft.

Sozialgeld floss in Strömen

Nun muss der Clan-Chef demnächst – nur – für sechs Jahre hinter Gitter. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. Zwei seiner Söhne Sehmus Al-Zein (30) und Merhen Al-Zein (28)müssen jeweils lediglich für drei Jahre in Haft.

Bei einem weiteren Sohn und der Ehefrau von Badia Al-Zein wurden die Haftstrafen sogar zur Bewährung ausgesetzt. Die einschlägigen Verfahren gegen eine Tochter und eine Schwiegertochter des Bandenoberhaupts sind bereits vorher wegen angeblicher „geringer Schuld gegen Auflagen eingestellt“ worden.

Ihre hochherrschaftliche Villa hatte die Bande in Schein-Mietwohnungen umgewandelt. Mehrere „mittellose“ Familienmitglieder wohnten dort vermeintlich zur Miete und bezogen so durch Betrug insgesamt mindestens 463.000 Euro (Hartz IV) vom staatlichen Jobcenter.

Die entsprechenden Antragsformuliere für die Sozialhilfe sind, so berichten Medien, oft unvollständig und falsch ausgefüllt worden. Doch das störte die Beamten nicht. Sie gaben vor Gericht an, sie hätten geglaubt, die Antragsteller beherrschten einfach die deutsche Sprache nicht. Fehler und Lücken in den Papieren sind so oftmals bewusst übersehen worden. Das Sozialgeld floss trotzdem in Strömen. Auch später erfolgten lange Zeit keinerlei Kontrollen.

Absprachen zwischen den Staatsanwälten und den Angeklagten

Bei den Verhaftungen wurde bei der Bande sehr viel Bargeld sichergestellt. Der Clan weigerte sich jedoch, die Herkunft des Bar-Vermögens in Höhe von mehreren hunderttausend Euro offenzulegen. Sanktioniert wird in Deutschland ein solches Verhalten von Kriminellen nicht.

Vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung hat es Absprachen zwischen den Staatsanwälten und den Angeklagten gegeben. Zu solchen Absprachen neigen Clan-Gangster und Juristen oft, wenn die Schuld der Verbrecher offensichtlich geworden ist: Die Banditen gestehen zügig ihre Verbrechen und erhalten dafür später milde Strafen – oft auch noch auf Bewährung.

So auch in diesem Fall. Die angeklagten „Familienmitglieder“ spazierten vor Eröffnung der Verhandlung seelenruhig und selbstbewusst in den Gerichtssaal – „nach einer Absprache und gegen 80.000 Euro Kaution waren sie inzwischen auf freiem Fuß“ (Bild-Zeitung).

Bald wieder frei?

Das Clan-Oberhaupt Badia Al-Zein trug eine Gucci-Jogginghose, deren Preis Beobachter auf mindestens 800 Euro schätzten, und einen schwarzen Daunenmantel. Zwei Begleiter machten ihrem Bandenchef den Weg auf den Fluren frei – und schlugen nebenbei ungehindert aggressiv und demonstrativ auf die Kameras zweier Fernsehjournalisten.

Bei der ersten Gerichtsverhandlung hatte Al-Zein sich noch feiern lassen – und sogar „Kusshände geworfen“ (Bild). Jetzt hat der Clan-Boss das Urteil ohne große Regung auf genommen. Natürlich geht er davon aus, nur einen Teil seiner sechsjährigen Haftstrafe wirklich absitzen zu müssen.

 


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Christoph2007, Public domain, via Wikimedia Commons


Dienstag, 27 Dezember 2022

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