1 Quarz - 18.01.2023 - 13:06
Ich habe selten solch einen unsachlichen Artikel gelesen der nur Halbwahrheiten beinhaltet. Zu den Hinterbliebenenrente zählen ja auch die Witwerrenten. Welche Beträge werden denn da geplündert? Angerechnet werden Einkommen doch nur zu einem Teil (40%), der den Freibetrag von fast 1000 Euro monatlich überschreitet. Wenn jetzt noch eine Hinterbliebenenrente von 1000 Euro dazukommt, erhält der Witwer oder die Witwe monatlich 2000 Euro aus der Rentenkasse. Hier von Alterarmut zu sprechen ist mal wieder typisch für das Parteiorgan der Familie Storch. Außerdem gibt es diese Regelung schon seit fast 40 Jahren und wenn es sie nicht gäbe, wäre die Finanzlücke der Rentenversicherung noch größer. Was soll also falsch daran sein, wenn auf eine Hinterbliebenenrente nur die den Freibetrag (ca. 1000€ mtl) übersteigenden eigenen Einkommen zu 40% angerechnet werden? Ich finde keine akzeptable Begründung. Daher nur mal wieder Stimmungsmache ohne realen Hintergrund aus der gleichen Ecke wie immer.