Kopftuchverbot gefallen, das Berliner Neutralitätsgesetz für die Schulen steht vor dem Aus

Kopftuchverbot gefallen, das Berliner Neutralitätsgesetz für die Schulen steht vor dem Aus


Das oberste Gericht erlaubt islamischen Lehrerinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuches im Unterricht.

Kopftuchverbot gefallen, das Berliner Neutralitätsgesetz für die Schulen steht vor dem Aus

Das Land Berlin darf Muslimas das Tragen ihrer Kopflappen nicht pauschal verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch befunden. Dabei geht um einen Fall aus Berlin. Einer muslimische Bewerberin für den Lehrdienst, die wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden war, hatte das Bundesarbeitsgericht 2020 eine Entschädigung zugesprochen. Dagegen legte das Land Berlin Verfassungsbeschwerde ein. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hat diese jedoch nicht angenommen.

Die Entscheidung darüber sei bereits am 17. Januar gefallen, teilte ein Sprecher in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Damit steht das Neutralitätsgesetz vor dem Aus .

Das sogenannte Berliner Neutralitätsgesetz (offizieller Name Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin) trat 2005 in Kraft getreten. Es untersagt Lehrkräften und andere Beschäftigten mit pädagogischem Auftrag sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole oder Kleidungsstücke (mit Ausnahme von kleinen Schmuckstücken), die eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, zu tragen. Das Verbot bezieht sich zudem auf Beamte des Justizvollzugs und der Polizei sowie in abgemilderter Form auf Erzieherinnen in Kitas.

Die „Expert:innenkommission antimuslimischer Rassismus“ empfahl im September des vergangenen Jahres dem rot-grünen Berliner Senat die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Die Mehrheit der Mitglieder der Kommission bewerten das Gesetz als „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch ohne sachliche Rechtfertigung“.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im August 2020 einer Muslima, die aufgrund ihrer Kopfbedeckung nicht in den Schuldienst eintreten durfte, wegen Diskriminierung eine Entschädigung von 5159 Euro zugesprochen. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist dieses Urteil nun rechtskräftig. 


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 02 Februar 2023

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