Hamburg: Waffenhändler vor Gericht – Medien verschleiern Hintergründe

Hamburg: Waffenhändler vor Gericht – Medien verschleiern Hintergründe


Seit dieser Woche muss sich ein 35-jähriger Rocker vor dem Landgericht Hamburg wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Dem Mitglied der Bandidos-Gang wird der Handel mit halbautomatischen Waffen und Munition vorgeworfen. Einige Zeitungen haben darüber berichtet - und dabei mehrere wichtige Fakten verschwie

Hamburg: Waffenhändler vor Gericht – Medien verschleiern Hintergründe

Von Manfred W. Black

Am 20. August 2022 stürmte ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Hamburger Polizei ein Waldgebiet im niedersächsischen Asendorf, etwa 30 Kilometer von der Hansestadt entfernt. Über den SEK-Beamten kreiste ein Hubschrauber, am Boden rückten das gepanzerte Spezialfahrzeug „Survivor“ sowie Munitions- und Bomben-Entschärfer des Kampfmittelräumdienstes der Stadt Hamburg vor. Denn auf dem Grundstück wurden auch 200 Kilo Plastiksprengstoff vermutet, die 2014 in Dänemark gestohlen worden waren.

Wohnungs-Waffenarsenal

Zeitgleich durchsuchten Polizisten die Wohnung des jetzigen Angeklagten Karen K. in Hamburg-Harburg, weil er im dringenden Verdacht steht, mit Waffen aus dem Asendorfer Arsenal gehandelt zu haben. In der Wohnung entdeckten die Beamten eine halbautomatische Pistole Walther P22 mit Laserpointer, einen Revolver, 141 Schuss Munition und ein Faustmesser. Der Sprengstoff ist freilich bisher nicht gefunden worden.

Sechs Monate danach sitzt der mutmaßliche Waffenhändler – ein stiernackiger Mann, der Vater einer vier Jahre alten Tochter ist – nun auf der Anklagebank des Landgerichts. Der Angeklagte ist von Beruf Elektriker. Das Hamburger Abendblatt charakterisiert besondere Aktivitäten des Waffenhändlers auf die feine Art: Er habe „Bezüge zur Rockergang Bandidos“.

Anders formuliert: Der Angeklagte ist ein aktiver Bandidos-Rocker. Ob er einst als „Flüchtling“ ins Land kam und ob er heute einer geregelten Berufstätigkeit als Elektriker nachgeht, ist unklar.

Waffen und Munition verkauft

Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte nicht nur eine Vielzahl von Waffen besessen, sondern auch gewerbsmäßig damit gehandelt. So verkaufte er offenbar am 16. August 2022 zwei Männern in einem Restaurant in der Nähe von Hamburg, in Oststeinbek, eine halbautomatische Pistole (Walther P22) und 50 Schuss Munition.

Am gleichen Tag – zu abendlicher Stunde – ging der zweite Teil des Waffen-Deals im Asendorfer Waffenlager über die Bühne. Dort erhielten, der Staatsanwaltschaft zufolge, „zwei Männer“ (Abendblatt) von Karen G. weitere Schusswaffen: ein Repetiergewehr mit Zielfernrohr und einen Revolver mit einiger Munition.

Vier Tage nach diesem Waffen-Geschäft kam es dann zu dem spektakulären SEK-Einsatz in Asendorf. Was der Angeklagte Karen K. da sicherlich noch nicht geahnt hat: Einer der Waffenkäufer ist vermutlich ein „Polizei-Spitzel“ – also ein V-Mann – gewesen, dessen Ziel es war, den Rocker hochgehen zu lassen.

Was Medien verschweigen

Interessant bei der Medien-Berichterstattung ist, dass nahezu alle Zeitungen sowie der NDR relevante Hintergrund-Fakten gar nicht erwähnen:

  • Der Norddeutsche Rundfunk bringt das Kunststück fertig, den Namen des Angeklagten nicht einmal in Kurzform zu erwähnen, obgleich der von mehreren Medien schon öfter genannt worden ist; der Sender schreibt nebulös im Internet, es habe „Ermittlungen gegen einen Mann aus Hamburg“ gegeben.
  • Alle Medien (außer der Bild-Zeitung) verschweigen die Tatsache, dass der Angeklagte ein Ausländer ist und dass er aus Armenien stammt (ob er einst als „Flüchtling“ nach Deutschland kam, bleibt im Dunkeln).
  • Nicht eine Zeitung informiert darüber, dass die Bandidos – nach den Hells Angels – mittlerweile als mächtigste und oft extrem brutale Rocker-Bande in Deutschland gelten, die in den verschiedensten Chaptern (Distrikten) der Gang-Organisation in mehreren europäischen Ländern durchwegs von stets gewaltbereiten Türken und Arabern beherrscht werden.

Angeklagter stellt sich jetzt als Opfer dar

Immerhin berichtet das Hamburger Abendblatt aber – im Unterschied zu anderen Medien –, dass der Angeklagte ein Geständnis strikt ablehnt und nun vor Gericht versucht, die Tatsachen auf den Kopf zu stellen. Er stellt sich nunmehr als betrogenes und bemitleidenswertes Opfer hin. In einer Erklärung von Karen G. heißt es, bei seinem ersten Treffen mit den Waffenkäufern sei es lediglich um den Kauf von Autos gegangen.

Der V-Mann der Polizei habe dabei nach Waffen gefragt und gesagt, er sei bereit, „alles“ zu kaufen. Der Angeklagte behauptet mit großer Chuzpe, er habe den Deal auf einem Feldweg in Asendorf nur „vermittelt“; der eigentliche Waffenverkäufer habe angeblich 6000 Euro erhalten.

Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg geht weiter. Welches Urteil am Ende gefällt wird, wagt niemand zu prognostizieren.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Claus-Joachim Dickow, CC BY 2.5 , via Wikimedia Commons


Mittwoch, 08 Februar 2023

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