Vertrauter Freund missbraucht 11-jähriges Mädchen: Berliner Gericht verurteilt Täter zu 11 Jahren Haft

Vertrauter Freund missbraucht 11-jähriges Mädchen: Berliner Gericht verurteilt Täter zu 11 Jahren Haft


Das Berliner Landgericht hat einen 47-jährigen Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Der Täter, ein langjähriger Freund der Familie des Opfers, hatte das allein zu Hause schlafende 11-jährige Mädchen überfallen und vergewaltigt.

Vertrauter Freund missbraucht 11-jähriges Mädchen: Berliner Gericht verurteilt Täter zu 11 Jahren Haft

Am Mittwoch, den 22. Februar 2023 hat das Berliner Landgericht ein Urteil gegen einen 47-jährigen Mann verhängt. Er wurde der besonders schweren Vergewaltigung und des besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte eine damals elfjährige Schülerin vergewaltigt und schwer traumatisiert. Das Mädchen befindet sich seit der Tat in einer Traumatherapie, da die psychischen Folgen verheerend sind.

Der Angeklagte war ein langjähriger Freund und Vertrauter der Familie. Er wusste, dass das Kind an jenem Tag allein zu Hause sein würde. Mit einem geliehenen Schlüssel verschaffte er sich Zutritt zur Wohnung. Gegen acht Uhr morgens überfiel er das schlafende Kind. Als sie aufwachte, band er ihr die Augen zu, hielt ihr ein Messer an die Hüfte und vergewaltigte sie. Während des Prozesses gab der Angeklagte zu, dass er das Vertrauen der Familie als langjähriger Freund ausgenutzt hatte.

Der Angeklagte, der nach dem Abitur keinen Beruf erlernte, sei mit seinem eigenen Leben unzufrieden gewesen, so der Vorsitzende Richter. Das psychiatrische Gutachten stellte fest, dass der Angeklagte nicht pädophil ist. Er habe Kontakte zu Menschen gesucht, die ihm deutlich unterlegen sind und die er beherrschen kann. Der Angeklagte hatte gestanden und gab an, dass er die Familie seit Jahren kennt und oft bei Problemen geholfen hat. Am Tattag habe er eigentlich Werkzeug abholen wollen. Als er bemerkte, dass die Haustür offen war, sei er in die Wohnung gegangen, und es sei dann "passiert, was in der Anklage steht". Der Auslöser sei ihm nicht bekannt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber der Vorsitzende Richter des Berliner Landgerichts verhängte elf Jahre Haft. Die Staatsanwältin hatte zwölf Jahre Haft gefordert, während der Verteidiger auf acht Jahre plädiert hatte. Die Verurteilung des Angeklagten zeigt erneut, wie wichtig es ist, solche Verbrechen gegen Kinder hart zu bestrafen und die Opfer angemessen zu unterstützen, um ihre Genesung zu fördern. Dieser Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, das Vertrauen von Familien und Kindern zu schützen und zu respektieren. Wir hoffen, dass das Urteil dazu beiträgt, die Schülerin und ihre Familie zu unterstützen und dass sie in Zukunft in Frieden und Sicherheit leben können.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Mittwoch, 22 Februar 2023

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