Hannover: Kinder überfallen Bank - wer sind die Täter?

Hannover: Kinder überfallen Bank - wer sind die Täter?


Nahe der Landeshauptstadt Hannover, in Garbsen, hat die Polizei einen spektakulären Banküberfall eines Grundschulkinds aufgeklärt: Ein erst 16-Jähriger hat seine jüngeren Brüder – im Alter von elf und sieben Jahren - angestiftet, eine Sparkassenfiliale zu überfallen.

Hannover: Kinder überfallen Bank - wer sind die Täter?

Von Manfred W. Black

Einige Medien haben über den Fall berichtet – doch nahezu alle verschweigen, dass das junge Gangstertrio aus einer spezifischen Ethnie stammt. Und unter den Teppich wird gekehrt, dass immer öfter die Chefs von Clans minderjährige Familienmitglieder und sehr junge Erwachsene dazu anstiften, schwer kriminelle Taten zu begehen.

Spiegel schreibt die halbe Wahrheit

Das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel zum Beispiel hat jetzt ziemlich detailliert über den Überfall des Geldinstituts in Hannover-Garbsen geschrieben – und dabei wichtige Tatsachen unter den Tisch fallen lassen.

Demnach hat der siebenjährige Bruder am 1. März den Versuch gemacht, viel Geld zu rauben. „Der kleine Junge forderte bei dem versuchten Überfall von den Angestellten Bargeld und drohte mit einer Gewalttat, sollte die Beute nicht ausgehändigt werden“ (Der Spiegel).

Kurz danach habe das Kind allerdings die Bank ohne Banknoten verlassen, weil die Sparkassenangestellten sich weigerten, der Erpressung nachzugeben. Der Bandit habe einen Koffer hinterlassen, der gefährlich aussah.

Die Bankangestellten hätten geargwöhnt, im Koffer könnten Sprengmittel deponiert worden sein. Erst herbei gerufene Sprengspezialisten hätten festgestellt, dass der Koffer ungefährlich war.

Welche Rolle spielen die Eltern?

Mithilfe des Gepäckstücks und der Analyse von Videoüberwachungen hätten Polizeibeamte jetzt die drei Tatverdächtigen ermittelt. Laut Spiegel haben die Beamten festgestellt, dass der älteste Bruder den Elfjährigen veranlasst hatte, den Koffer zu kaufen. Der Siebenjährige sei einen Tag später in die Bank geschickt worden.

Der Spiegel schreibt, bei einer Durchsuchung in der elterlichen Wohnung hätten Polizisten verschiedene Beweismittel beschlagnahmt. „Der 16-Jährige wurde festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl wurde aber unter Meldeauflagen wieder außer Vollzug gesetzt“ (Der Spiegel).

Die Räuber sind also alle schnell wieder auf freiem Fuß gewesen. Welche Rolle konkret die Eltern spielten, bleibt allerdings im Dunkeln.

„Dunkler Teint“

Dass der Spiegel (offizieller Leitspruch: „Sagen, was ist“) die teils bekannten Namen der Nachwuchs-Räuber nicht nennt – also nicht „sagt, was ist“ –, überrascht kaum noch einen Leser. Der Bürger muss schon zur Bild-Zeitung (Regionalausgabe Hannover) oder zur Wunstorfer Lokalzeitung Auepost greifen, um sich näher zu informieren.

Bild schreibt, dass der Älteste aus dem kriminellen Trio Kerim K. heißt. Nur die Auepost informiert darüber, dass der Siebenjährige eine „dunkle Jacke“ trug und „einen dunklen Teint“ hat. Das sind heutzutage klassische Umschreibungen dafür, dass der Täter aus arabischen, türkischen, kurdischen oder schwarzafrikanischen Gruppen stammt.

Beobachter vermuten darüber hinaus, dass die minderjährigen Brüder ganz bewusst auf den Raubzug geschickt worden sein könnten. Womöglich von den Eltern.

Es ist bekannt, dass insbesondere Väter aus den Reihen der Sinti und Roma sowie aus arabischen Clans oftmals ihre noch nicht erwachsenen Kinder – nicht selten auch ihre Töchter – auf kriminelle Touren schicken.

Jugendstrafrecht: Milde Sanktionen vorprogrammiert

Der Grund? Werden die Übeltäter im Kindes- oder Jugendlichenalter von der Polizei geschnappt, laufen sie kaum Gefahr, von deutschen Gerichten ernsthaft bestraft zu werden. Kinder sind in Deutschland erst mit 14 Jahren strafmündig.

Kommen Jugendliche oder junge Erwachsene vor Gericht, wenn sie noch nicht 21 Jahre alt sind, werden die Angeklagten in aller Regel nach dem Jugendstrafrecht sanktioniert.

Auf diese Weise erfolgen grundsätzlich recht milde Sanktionen. Gefängnisstrafen sind eher selten. Und wenn sie verhängt werden – dann zumeist lediglich auf Bewährung. Solche „Strafen“ schrecken potentielle Straftäter – wenn überhaupt – nur wenig.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Gerd Fahrenhorst, CC BY 4.0 , via Wikimedia Commons


Sonntag, 12 März 2023

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