Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland nach Tötungsdelikt

Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland nach Tötungsdelikt


Nach der Tötung der 12-jährigen Luise F. aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen durch zwei nahezu gleichaltrige Mädchen fordern Union und AfD eine Debatte über die Strafmündigkeitsgrenze.

Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland nach Tötungsdelikt

In Deutschland ist eine Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters entbrannt. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, plädiert dafür, das Strafmündigkeitsalter für schwere Straftaten zu prüfen. Auch die AfD unterstützt diese Forderung. Kinderschützer und das Deutsche Kinderhilfswerk warnen hingegen vor einer solchen Debatte und betonen die Wichtigkeit von erzieherischen Maßnahmen und Schutz für Kinder.

Krings argumentiert, dass schwere Straftaten, insbesondere Tötungsdelikte, keine jugendlichen Verfehlungen seien und Kinder wissen sollten, dass sie nicht töten dürfen. Er fordert eine gründliche Untersuchung, ob es eine Zunahme von schweren Straftaten durch Kinder gibt und ob sich der Reifeprozess bei 12- und 13-Jährigen beschleunigt hat. Zudem betont Krings die Notwendigkeit geschlossener Einrichtungen für straffällige Kinder und Jugendliche und fordert eine konsequentere Nutzung im Bereich der Jugendhilfe.

Die AfD führt bereits in sozialen Netzwerken eine Kampagne zur Senkung des Strafmündigkeitsalters. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner und seine Fraktionskollegin Mariana Harder-Kühnel betonen, dass wer mit 12 Jahren morden könne, auch mit 12 Jahren bestraft werden müsse.

Kinderschützer wie Martina Huxoll-von Ahn, stellvertretende Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes, warnen vor einer solchen Debatte und betonen, dass Kinder unter 14 Jahren von ihrer Entwicklung her schuldunfähig seien, weil sie das Ausmaß und die Taten nicht vollständig begreifen können. Statt einer Absenkung des Strafmündigkeitsalters seien erzieherische Maßnahmen angezeigt.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, äußert sich ähnlich und warnt davor, mit Reflexen zu reagieren, die letztlich alle Kinder und Jugendlichen betreffen. Die Strafmündigkeitsgrenze diene dazu, Kinder zu schützen und ihnen erzieherische Maßnahmen angedeihen zu lassen. Hofmann verweist auf den europäischen Vergleich, bei dem die meisten Länder die Grenze bei 14 bis 15 Jahren setzen. Er betont die Wichtigkeit rechtzeitiger Unterstützung für auffällig werdende Kinder.


Autor: David Müller
Bild Quelle: Symbolbild


Donnerstag, 16 März 2023

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