Absenkung des Strafmündigkeitsalters gefordert

Absenkung des Strafmündigkeitsalters gefordert


»Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag befürwortet eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters entsprechend dem Grundsatzprogramm der AfD, das schon seit Jahren für eine Strafmündigkeit ab 12 Jahren plädiert.«

Absenkung des Strafmündigkeitsalters  gefordert

Zur laufenden Debatte über eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters teilt der rechtspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, mit:

 

»Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag befürwortet eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters entsprechend dem Grundsatzprogramm der AfD, das schon seit Jahren für eine Strafmündigkeit ab 12 Jahren plädiert. Mit einer Änderung würde Deutschland zahlreichen anderen europäischen Ländern folgen, in denen Täter unter 14 Jahren für begangene Straftaten selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Auffassung von Bundesjustizminister Buschmann(FDP), der die Strafmündigkeit nicht herabsetzen will, widerspricht die AfD-Fraktion deshalb ausdrücklich.

 

Eine Herabsetzung der Altersgrenze ist eine zwingende Folgerung aus der seit Jahren steigenden Delinquenz von Tätern unter 14 Jahren und notwendig, damit das Strafrecht die Bevölkerung wieder besser vor Straftaten schützt. Schreckliche Taten wie aktuell in Freudenberg rufen diese Notwendigkeit grausam in Erinnerung, dürfen aber nicht lediglich zu populistischen Forderungen führen, sondern es bedarf endlich harter Konsequenzen.

 

Von der Frage der Strafmündigkeit ist die Frage der konkreten Verantwortlichkeit im Einzelfall zu trennen. Hier bleibt es bei der bestehenden Regelung in § 3 Jugendgerichtsgesetz, wonach das Gericht die strafrechtliche Reife prüfen muss. Das Strafverfahren eröffnet zahlreiche Einwirkungsmöglichkeiten, womit auch dem Wohl besonders junger Straftäter gedient wird. Auch im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten durch Täter unter 14 Jahren muss der Opferschutz stärker berücksichtigt werden.

 

Laut Bundeskriminalamt waren 2021 insgesamt 223.614 Straftäter jünger als 18 Jahre. Die Zahl der Täter bis 14 Jahre stieg um 9,7 Prozent auf 68.700. Allein in Nordrhein-Westfalen gab es rund 20.000 Täter unter 14 Jahren – im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 41 Prozent. Zwölfjährige Kinder sind intellektuell durchaus in der Lage zu begreifen, dass sie andere Menschen nicht verletzen oder töten dürfen. Prävention und pädagogische Intervention sind wichtige Instrumente, eine strafrechtliche Sanktionierung aber ebenso.«


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Mauro Cateb, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons


Freitag, 17 März 2023

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