Aiman Mazyeks „Zentralrat der Muslime” klagt auf Mitwirkung am SchulunterrichtAiman Mazyeks „Zentralrat der Muslime” klagt auf Mitwirkung am Schulunterricht
Der „Zentralrat der Muslime” will in NRW nun mitreden, was so in staatlichen Schulen unterrichtet wird. Dem Islamverein, dem der Verfassungsschutz eine Nähe zur Muslimbruderschaft unterstellt – hat nun beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage eingereicht.
Von Bettina Sauer
“Ein neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht” wurde im Mai 2021 von der islamverliebten, schwarz-grünen Landesregierung in NRW aufgenommen. So zumindest kann man den Jubelgesang im Internetauftritt auf der Regierungsseite nachlesen. Die eigentlich nur durch ihre desaströse Corona-Schulpolitik bekannt gewordene FDP-Schulministerin Yvonne Gebauer nannte es einen “Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen”, dass ab 2021 islamische Organisationen und designierten Mitglieder in eine Kommission berufen wurden, die ab dato mitbestimmen, wie die Islamisierung dieses Landes an Schulen unter dem Deckmäntelchen “Religionsunterricht” maximal effektiv vorangetrieben werden kann.
An diesem “Prozess” wurde der unter dem hochtrabenden Namen agierende “Zentralrat der Muslime” (ZDM) jedoch nicht beteiligt. Dass dieser nicht in Gebauers Kommission berufen wurde, könnte daran liegen, dass dem islamischen Haufen – der Laden hat gerade einmal 20.000 Mitglieder und vertritt nicht mal 0,5 Prozent aller Muslime in Deutschland – vorgeworfen wird, sich nicht grundsätzlich von der menschenverachtenden islamischen Scharia distanziert zu haben. Der ehemalige Zentralratsvorsitzende Ayyub Köhler entgegnete, dass die Muslime sich gar nicht von der Scharia distanzieren wollen, da in ihr die Ethik des Islams festgelegt sei. Der aktuelle Oberhäuptling des ZDM, der umtriebige Herr Aiman Mazyek, vertritt die Meinung, dass die Scharia mit einer Demokratie vereinbar sei.
Des Weiteren wird dem Zentralrat vom Verfassungsschutz vorgeworfen, sich nach außen hin dialogbereit darzustellen, während nach innen die Errichtung einer islamischen Gesellschaft in Deutschland Ziel sei. Zudem wird der ZDM von einem Mitgliedsverein, der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD), stark beeinflusst. Die IGD wiederum gilt dem Verfassungsschutz als deutscher Ableger der internationalen, islamistischen Muslimbruderschaft. Die straffen Muslime fordern unter anderem die Todesstrafe für Apostaten, Ehebrecher und Homosexuelle.
Bereits 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass die islamischen Dachverbände Zentralrat der Muslime und Islamrat keinen Anspruch auf islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen haben.
Dagegen will der Zentralrat der Muslime nun vorgehen und klagt auf Mitwirkung am Unterricht in staatlichen, deutschen Schulen. (SB)
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Jakub Szypulka, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons
Donnerstag, 23 März 2023
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