1 Quarz - 24.03.2023 - 19:04
Nach der in Bremen geltenden Wahlordnung, darf eine Partei nur eine Liste mit Kandidaten zur Bürgerschaftswahl abgeben. Der Wahlausschuss hat jetzt entschieden, dass daher keine der "beiden" Listen der Alternative für D. für die kommende Wahl zugelassen wird. Aber da wir in einer Demokratie leben, steht der Rechtsweg ja offen. Vielleicht gibt es bald eine Wiederholung dieser Wahl mit "einer" Kandidatenliste. Diese Richtungskämpfe innerhalb einer Partei gab es bei anderen Parteien auch. Da haben dann die "Stärksten" die Macht übernommen und sich rigoros durchgesetzt. Die Frage ist doch nur, ob sich in dieser Partei die gemäßigtenTauben oder die extremen Wölfe durchsetzen.