Ärzte fordern vereinfachtes Meldesystem für Impfschäden und bessere Vergütung für Beratungsleistung

Ärzte fordern vereinfachtes Meldesystem für Impfschäden und bessere Vergütung für Beratungsleistung


In der anhaltenden Debatte um mögliche Impfschäden nach Covid-19-Impfungen werden nun Rufe nach einem vereinfachten Meldesystem für Verdachtsfälle laut.

Ärzte fordern vereinfachtes Meldesystem für Impfschäden und bessere Vergütung für Beratungsleistung

Der Virchowbund, eine Interessenvertretung niedergelassener Ärzte, hat sich für eine bessere Digitalisierung des Meldeprozesses ausgesprochen, um es Ärzten zu erleichtern, mögliche Nebenwirkungen an die zuständigen Stellen zu melden. Derzeit ist das Prozedere über die Eingabemasken beim Paul-Ehrlich-Institut für viele Ärzte im Praxisalltag zu kompliziert und zeitaufwendig.

Zusätzlich zu einem verbesserten Meldesystem plädiert der Virchowbund für die Einführung einer ärztlichen Leitlinie für die Diagnose und Therapie des Post-Vac-Syndroms. Dieses Syndrom, das sich bei einigen Patienten nach einer Covid-Impfung zeigt, kann ein komplexes Krankheitsbild darstellen. Der Verband fordert daher, die ärztliche Beratungsleistung für die Diagnose und Therapie dieses Syndroms besser zu vergüten. Derzeit steht der Dokumentationsaufwand, den Praxen für die Diagnose und Therapie des Post-Vac-Syndroms bewältigen müssen, in keinem angemessenen Verhältnis zu den relativ geringen Beträgen, die Krankenkassen dafür erstatten.

In Deutschland besteht für Ärzte eine gesetzliche Verpflichtung, mögliche Nebenwirkungen, die im Zusammenhang mit einer Impfung stehen, an die zuständigen Behörden zu melden. Allerdings bleibt unklar, wie groß die Untererfassung durch Nichtmelden ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilte mit, dass ihnen keine Erkenntnisse zum Umfang nicht gemeldeter Nebenwirkungen bekannt seien.

Auch der Deutsche Hausärzteverband bestätigt, dass es Fälle gibt, bei denen Impfschäden nicht wie vorgesehen gemeldet werden. Konkrete Zahlen liegen dem Verband jedoch nicht vor. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ), an die Haus- und Fachärzte Impfkomplikationen ebenfalls melden sollen, hat ebenfalls keine aktuellen Zahlen darüber, wie häufig Meldungen unterlassen werden.

Laut Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der AKdÄ, sei die Hürde für eine Fallmeldung grundsätzlich nicht sehr hoch. Das größere Problem sei jedoch, dass vielen Ärzten die Bedeutung des Spontanmeldesystems und die Meldewege nicht gut genug bekannt seien.

Insgesamt zeigen die Forderungen der Ärzteverbände die Notwendigkeit auf, den Meldeprozess für Impfschäden zu vereinfachen und die ärztliche Beratungsleistung rund um das Post-Vac-Syndrom angemessen zu vergüten. Damit soll die Erfassung von Verdachtsfällen und die Versorgung betroffener Patienten verbessert werden.


Autor: David Müller
Bild Quelle: Symbolbild


Samstag, 25 März 2023

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