Bremer Wahlprüfungsgericht lehnt Eilantrag der AfD ab: Zulassung von Kandidaten zur Bürgerschaftswahl weiterhin ungewiss

Bremer Wahlprüfungsgericht lehnt Eilantrag der AfD ab: Zulassung von Kandidaten zur Bürgerschaftswahl weiterhin ungewiss


Das Bremer Wahlprüfungsgericht hat einen Eilantrag der Alternative für Deutschland (AfD) zur Zulassung von Kandidaten für die Bürgerschaftswahl abgelehnt. Die Partei bleibt damit weiterhin ohne zugelassene Wahllisten, und das Tauziehen um die Zulassung der Kandidaten geht in die nächste Runde.

Bremer Wahlprüfungsgericht lehnt Eilantrag der AfD ab: Zulassung von Kandidaten zur Bürgerschaftswahl weiterhin ungewiss

Hintergrund des Streits sind zwei konkurrierende Wahllisten, die von unterschiedlichen AfD-Gruppen eingereicht wurden. Der sogenannte Rumpfvorstand um Sergej Minich hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um die Zulassung von AfD-Kandidaten für die Bürgerschaftswahl zu erreichen. Beide Wahllisten waren zuvor jedoch vom Wahlbereichsausschuss und anschließend vom Landeswahlausschuss abgewiesen worden.

Das Wahlprüfungsgericht hat den Eilantrag der AfD nun als unzulässig abgelehnt. In seiner Begründung verweist das Gericht darauf, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Wahlgesetz und in der Landeswahlordnung nicht vorgesehen sei. Rechtsschutz im Wahlverfahren könne grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl gewährt werden.

Die AfD hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Staatsgerichtshof einzureichen. Darüber hinaus hat die Partei noch zwei weitere Verfahren offen: eines beim Verwaltungsgericht und eines beim Staatsgerichtshof. Wann dort Entscheidungen getroffen werden, ist bislang noch unklar.

Die Ablehnung des Eilantrags durch das Bremer Wahlprüfungsgericht zeigt, dass der Streit um die Zulassung von AfD-Kandidaten zur Bürgerschaftswahl weiterhin anhält. Die Partei steht unter Druck, eine Lösung zu finden, um ihre Kandidaten auf den Wahllisten platzieren zu können. Sollte dies nicht gelingen, könnte dies einen erheblichen Rückschlag für die AfD in Bremen bedeuten.

Die politische Konkurrenz beobachtet die Entwicklungen in der AfD genau und könnte die interne Uneinigkeit als Schwäche der Partei nutzen. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren juristischen Schritte der AfD verlaufen und ob sie letztendlich eine Zulassung ihrer Kandidaten zur Bürgerschaftswahl erreichen können. In jedem Fall zeigt der aktuelle Stand, dass der parteiinterne Streit innerhalb der AfD auch in Bremen erhebliche Auswirkungen auf den politischen Wettbewerb hat.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Donnerstag, 27 April 2023

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