Zwei Frauen klagen gegen den Freistaat Bayern wegen Impfschäden

Zwei Frauen klagen gegen den Freistaat Bayern wegen Impfschäden


Inmitten der anhaltenden Diskussionen und Bedenken bezüglich der Corona-Impfungen haben zwei Frauen aus Bayern massive Impfschäden geltend gemacht und Klage eingereicht. Allerdings richten sie ihre Klage nicht gegen die Hersteller der Impfstoffe, sondern gegen den Freistaat Bayern unter der Leitung des Ministerpräsidenten Markus Söder.

Zwei Frauen klagen gegen den Freistaat Bayern wegen Impfschäden

Im Zuge des weitreichenden Impfprogramms des Freistaats Bayern wurden tausende Menschen in Impfzentren mit mRNA-Impfstoffen geimpft. Ein zentrales Element dieser Klagen ist die Frage, ob die geimpften Personen ausreichend über mögliche Nebenwirkungen der Impfungen informiert wurden. Dieser Sachverhalt wird nun vom Landgericht Amberg und vom Landgericht Memmingen geprüft, da eine Anwaltskanzlei aus Würzburg Klage im Namen der zwei Frauen mit mutmaßlichen Impfschäden eingereicht hat.

Eine der Klägerinnen ist eine 38-jährige Büroangestellte aus der Oberpfalz. Sie ließ sich im Juni 2021 mit dem Biontech-Impfstoff impfen. Die Frau behauptet, dass sie vor der Impfung nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde. Kurz nach der Impfung entwickelte sie ein Ekzem an der rechten Hand, das auch fast zwei Jahre nach der Impfung noch nicht abgeheilt ist und sich nicht mit herkömmlichen Behandlungen therapieren lässt. Die Frau, die Rechtshänderin ist, sieht sich durch diese Beschwerde stark eingeschränkt.

Die zweite Klägerin, eine 42-jährige ehemalige Kinderpflegerin, kann ihren Beruf aufgrund von Erschöpfungssymptomen, Glieder- und Muskelschmerzen sowie einem Gesichtsausschlag nicht mehr ausüben. Obwohl sie die Symptome zunächst nicht mit der Impfung in Verbindung brachte, ließ sie sich dennoch zweimal und drittens impfen. Nach der dritten Impfung verschlimmerten sich die Symptome noch weiter. Erst durch den Hinweis ihrer Heilpraktikerin wurde sie auf die Möglichkeit aufmerksam, dass ihre Symptome mögliche Nebenwirkungen der Impfung sein könnten.

Die Klagen richten sich nicht gegen die Impfstoffhersteller, sondern gegen den Freistaat Bayern. Die Klägerinnen argumentieren, dass ihre Krankheiten und Schäden eine direkte Folge der Impfungen gegen das SARS-Cov-2 Virus sind. Da sie die Impfungen jedoch nicht in einer Arztpraxis, sondern in einem Impfzentrum erhielten, das im Auftrag des Freistaats Bayern betrieben wurde, machen sie den Freistaat für ihre Schäden verantwortlich.

Die Anwälte der Klägerinnen stützen sich auf das Staatshaftungsrecht, wonach der Freistaat Bayern – und damit der Steuerzahler – für eventuelle Schäden und unerwünschte Folgen haften müsste. Sie behaupten, dass die ordnungsgemäße Aufklärung, die auch für die Corona-Schutzimpfung vorgesehen war, vor der Impfung in beiden Fällen nicht erfolgt sei.

Die Anwaltskanzlei argumentiert, dass die Impfzentren auf Anweisung des Freistaats Bayern operierten und die Ärzte dort von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt wurden. In diesem Fall übernahm der Staat - sprich der Steuerzahler - die Verantwortung. Das bedeutet, dass der Freistaat Bayern - und damit der Steuerzahler - gemäß dem Staatshaftungsrecht für eventuelle Schäden und unerwünschte Folgen haften müsste.

Die Klagen, die einen Streitwert von 157.000 Euro haben, stützen sich auf die Annahme, dass bei jeder Impfung eine ausführliche mündliche Aufklärung stattfinden muss. Die Anwaltskanzlei behauptet, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung, wie sie auch für die Corona-Schutzimpfung vorgesehen war, vor der Impfung in beiden Fällen nicht stattgefunden habe.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Samstag, 13 Mai 2023

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