Intensivtäter aus Eritrea bittet um Abschiebung

Intensivtäter aus Eritrea bittet um Abschiebung


In einer ungewöhnlichen Wendung der Ereignisse hat sich der abgelehnte Asylbewerber Filman T. (31) aus Eritrea an einen Dresdner Richter gewandt und um seine Abschiebung gebeten.

Intensivtäter aus Eritrea bittet um Abschiebung

Der 31-jährige, der mehrere Haftstrafen verbüßen muss und bis 2027 in Deutschland inhaftiert sein wird, hat sich während eines neuerlichen Prozesses um Abschiebung an Amtsrichter Wirlitsch gewandt.

"Es ist besser für mich. Ich möchte zurück nach Eritrea", flehte Filman T. vor Gericht. Er erklärte, dass seine Familie noch in seinem Heimatland lebt und er dort wieder arbeiten möchte. Er habe in der Vergangenheit eine Ausbildung zum Friseur absolviert.

Filman T. kam im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde später abgelehnt, doch er kehrte nicht freiwillig in sein Heimatland zurück. Stattdessen hat sich seine Strafakte seit seiner Ankunft in Deutschland stetig gefüllt. Laut der Staatsanwaltschaft hat er 16 Einträge in seinem Strafregister, einschließlich Verurteilungen wegen versuchter Vergewaltigung und tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte.

Der aktuelle Prozess gegen Filman T. betrifft eine Anklage wegen sexueller Belästigung. Im Juni 2022 hatte er eine 23-jährige Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA), in der er inhaftiert war, sexuell belästigt. Bei einem Arbeitstraining griff er die Frau am Oberschenkel und der Hüfte, hob sie auf einen Tisch und versuchte, sich ihr sexuell zu nähern. Erst als die Frau wiederholt "Nein, nein" rief, ließ er von ihr ab.

Nach diesem Vorfall wurde Filman T. von der Abteilungsleiterin des Dresdner Gefängnisses vernommen. In diesem Gespräch gab er zu, dass er beabsichtigt hatte, die junge Frau zu "f***n" und bot der Leiterin sexuelle Handlungen an. Daraufhin wurde er sofort in ein anderes Gefängnis verlegt.

Vor Gericht gestand Filman T. über seinen Anwalt die Belästigung. Richter Wirlitsch verurteilte ihn zu weiteren drei Monaten Haft. In Bezug auf den Wunsch nach Abschiebung sagte der Richter: "Ich werde mich an die Landesdirektion wenden, ob er in irgendeiner Form abgeschoben werden könnte", so Wirlitsch. "Es wäre wahrscheinlich die beste Lösung."


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Samstag, 13 Mai 2023

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