Gewalt in Berlin: Verbotene pro-palästinensische Demonstration führt zu Auseinandersetzungen und Angriffen auf JournalistenGewalt in Berlin: Verbotene pro-palästinensische Demonstration führt zu Auseinandersetzungen und Angriffen auf Journalisten
Trotz eines klaren Verbots haben sich Dutzende Menschen zu einer pro-palästinensischen Demonstration in Berlin-Kreuzberg versammelt. Die resultierenden Auseinandersetzungen und Angriffe auf Journalisten stellen eine erschreckende Missachtung der öffentlichen Ordnung und des Rechtsstaats dar.
Rund 80 bis 100 Personen, die der verbotenen Versammlung zuzuordnen waren, schlossen sich einer unterstützenden Kundgebung am Oranienplatz an. Laut Polizei kam es aus dieser Gruppe heraus zu antisemitischen Äußerungen, eine entsetzliche Manifestation von Hass, die in unserer Gesellschaft keinen Platz haben sollte.
Die aufgeheizte Situation eskalierte weiter, als Mitglieder des Jüdischen Forums und mindestens vier Pressevertreter bedrängt, angegriffen und behindert wurden. Solche Angriffe auf die Pressefreiheit sind unentschuldbar und gefährden die Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Die Polizei hat mittlerweile Anzeigen erstellt und Personen aus der Gruppe ausgeschlossen.
Der Geschäftsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, Jörg Reichel, verurteilte die passiven Reaktionen der Polizei auf die Angriffe. Die Antwort der Polizei, Anzeigen vor Ort zu erstatten, wirkt in Anbetracht der Eskalation der Situation wenig beruhigend.
Die Berliner Polizei hatte die Demonstration zum Nakba-Gedenktag, der an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 erinnert, verboten. Die Behörden befürchteten "antisemitische und volksverhetzende Ausrufe, Gewaltverherrlichungen, das Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten".
Kritik an dem Verbot kam von den Linken, die das Verbot als "inakzeptablen Angriff auf die Versammlungsfreiheit" bezeichneten. Jedoch, bei aller Achtung vor dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, muss klar sein: Hassreden, Einschüchterungen und physische Angriffe können und dürfen in keiner Demonstration oder Kundgebung toleriert werden.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das Verbot aufrechtzuerhalten, ist endgültig und unanfechtbar. Es ist zu hoffen, dass dies als klares Signal dafür dient, dass Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Sicherheit in Berlin und darüber hinaus höchste Priorität haben.
Die Ereignisse vom Samstag sind beunruhigend und bedauerlich. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, dass alle Bürger die Rechtsstaatlichkeit achten, das Recht auf freie Meinungsäußerung verantwortungsbewusst ausüben und vor allem den friedlichen Dialog suchen.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Michael Künne, PRESSCOV picture agency - https://presscov.com/2021/06/08/frau-bei-einer-demonstration-in-berlin-freiheit-fur-palastina-15-mai-2021/, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=106378584
Montag, 22 Mai 2023
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