Ungeheuerliche Anklage in Berlin: 20-Jähriger soll Minderjährige zur Prostitution gezwungen haben

Ungeheuerliche Anklage in Berlin: 20-Jähriger soll Minderjährige zur Prostitution gezwungen haben


Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 20-jährigen Mann Anklage erhoben, der beschuldigt wird, drei minderjährige Mädchen zur Prostitution gezwungen zu haben. Ihm wird vorgeworfen, Zuhälterei, sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Zwangsprostitution betrieben zu haben.

Ungeheuerliche Anklage in Berlin: 20-Jähriger soll Minderjährige zur Prostitution gezwungen haben

Die mutmaßlichen Taten fanden zwischen Dezember 2020 und März 2021 statt. Es wird angenommen, dass der 20-Jährige zusammen mit einem Bekannten zwei 16-jährige Mädchen und eine 13-jährige zur Prostitution an Freier vermittelt hat.

Die Anklage gibt an, dass der 20-Jährige das damals 13-jährige Mädchen über Instagram kennengelernt hat. Es wird behauptet, sein Bekannter habe das Mädchen zur Prostitution überredet. Die beiden Männer sollen dann auf einer Internetplattform ein Escortprofil für das Mädchen erstellt und Verabredungen mit Freiern getroffen haben.

Laut Staatsanwaltschaft gab es mindestens zehn solcher Treffen. Dabei musste das 13-jährige Mädchen ihren Stundenlohn von mindestens 100 Euro zu mindestens der Hälfte an den 20-Jährigen und seinen Bekannten abgeben.

Darüber hinaus wird dem 20-Jährigen vorgeworfen, zwei 16-jährige Mädchen angewiesen zu haben, jeweils vier Treffen wahrzunehmen. Bei einem dieser Treffen soll es zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen sein, für den die Mädchen jeweils 500 Euro erhalten haben sollen. Ein darin enthaltenes Trinkgeld in Höhe von 100 Euro sollen sie vor den beiden Männern verborgen haben. Dennoch sollen sie jeweils 100 Euro an die beiden Männer weitergegeben haben.

Diese schockierenden Vorwürfe haben eine tiefgreifende Erschütterung in der Gemeinde und darüber hinaus verursacht. Die Vorstellung, dass junge Mädchen in solch schrecklichen Aktivitäten verwickelt wurden, ist zutiefst verstörend und wirft ernsthafte Fragen zur Sicherheit und zum Schutz unserer Jugend in der digitalen Welt auf.

Ob ein Verfahren eröffnet wird, muss das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entscheiden. Der 20-Jährige befindet sich seit dem 12. Mai in Untersuchungshaft. Gegen seinen Bekannten wird gesondert ermittelt.

Diese Anklage unterstreicht die Notwendigkeit einer ständigen Überwachung der Online-Aktivitäten von Minderjährigen und die Bedeutung der Aufklärung über die Gefahren, die das Internet birgt. Es ist unerlässlich, dass Eltern, Erzieher und die Gesellschaft als Ganzes proaktive Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass unsere Kinder und Jugendlichen sicher sind und dass sie über die Risiken und Konsequenzen unangemessener Online-Interaktionen vollständig informiert sind. Es ist ebenso wichtig, sicherzustellen, dass die Täter solcher Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden und dass Gerechtigkeit für die Opfer erreicht wird.


Autor: Redaktion
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Freitag, 23 Juni 2023

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