AfD-Verbotsverfahren: Faeser auf Töten

AfD-Verbotsverfahren: Faeser auf Töten


Kaum überwindet die AfD die 20-Prozent-Hürde und gewinnt ihren ersten Landratsposten, steht die Faeser nicht mehr auf Betäubung: Der Verfassungsschutz soll auf Wunsch der Bundesinnenministerin (SPD) endlich das erledigen, was die Hampel-Regierung selbst nicht mehr schafft – die Umfragewerte der AfD senken. Wenn’s sein muss, durch ein Verbot der einzigen nennenswerten deutschen Oppositionspartei.

AfD-Verbotsverfahren: Faeser auf Töten

Von Ramiro Fulano

Wie unter anderem das Magazin »Cicero« berichtete, hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Rande der Pressekonferenz mit Thomas Haldenwang zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022 ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD angedroht.

Bei Cicero heißt es

»Auf die Frage eines Journalisten, ob sie im Fall der Fälle ein Verbotsverfahren einleiten werde, gab Nancy Faeser (SPD) eine ziemlich klare Antwort: ›Ich in meiner Funktion als Bundesinnenministerin verlasse mich auf meine Behörden (…). Wenn die irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass es genügend Gründe zur Einordnung als verfassungswidrig gibt, dann werde ich auch entsprechend vorgehen.‹

Dann wissen doch Herr Haldenwang und seine Behörde spätestens jetzt, zu welchem Ergebnis sie gefälligst zu kommen haben, wenn sie auch morgen noch kraftvoll zubeißen wollen (um es mit der Zahnpasta-Reklame vergangener Zeiten zu sagen). Es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass die Faeser in ihrer Behörde die Köpfe rollen lässt, weil ihr die politische Linie nicht passt.

Wenn die AfD ihren politischen Mitbewerber*innen zu erfolgreich wird, soll sie noch vor der nächsten Bundestagswahl verboten werden. Dazu fordert Faeser ihre Behörde damit auf: mit dem schärfsten rechtlichen Schwert gegen die AfD vorzugehen. Die hohen Zustimmungswerte der Partei sollen offenbar auf diese Weise aus der Welt geschafft werden.

Haldenwang selbst hatte gegenüber dem ZDF angemerkt, dass es unter anderem auch die Aufgabe des Verfassungsschutzes sei, die »Umfragewerte der AfD zu senken«. Nichts anderes hat indes auch die Gestapo mit den Wahlergebnissen der KPD gemacht, nach der geordneten Machtübergabe am 30. Januar 1933. Und das Ganze wird vom Staatsfunk dann auch noch als „wehrhafte Demokratie“ durchgewunken und vom linksalternativ gleichgeschalteten Damen- und Herrenmenschentum als Ausdruck von Freiheit & Demokratie bejubelt – lächerlich!

Solche Bestrebungen wirken besonders verdächtig angesichts der hohen und steigenden Umfragewerte der AfD und des gewonnenen Landratsposten in Sonneberg, Thüringen.

Der Staatsrechtler Prof. erem. Dr. Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg erklärte, dass er diese die Äußerungen Haldenwangs für rechtswidrig hält. Aufgabe des Verfassungsschutzes sei es, die Öffentlichkeit sachlich zu informieren, doch die politischen Konsequenzen daraus zu ziehen, sei Sache der Bürger. Er erklärte: »Der Verfassungsschutz darf diese nicht paternalistisch an die Hand nehmen und ihnen sagen, wen sie wählen oder nicht wählen sollen. Wahlkampf gegen eine Partei zu betreiben, überschreitet eindeutig die Aufgaben des Verfassungsschutzes.«

 


Autor: Ramiro Fulano
Bild Quelle: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons


Mittwoch, 28 Juni 2023

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