Die Jobcenter, die ohnehin in Arbeit ersticken, sollen nun auch noch Einzelfallprüfungen darüber vornehmen, ob die angeführten religiösen Gründe plausibel sind, weil die Religionen „unterschiedlich hohe Feiertage“ haben. Dass es bei dieser Regelung kaum um Christen geht, die den Sonntagsgottesdienst besuchen wollen und die wohl kaum an den Weihnachts- oder Osterfeiertagen zum Jobcenter vorgeladen werden, versteht sich von selbst. Es handelt sich um nichts anderes als ein weiteres privilegierendes Entgegenkommen für Muslime. Darum soll auch dann geprüft werden, wenn Muslime wegen des Fastenmonats Ramadan einen Termin nicht wahrnehmen wollen.
Wie diese Prüfung ausgeht, kann man sich denken. Die völlig zermürbten Jobcenter-Mitarbeiter werden kaum den stets latenten Zorn ihrer mehrheitlich islamischen Klientel heraufbeschwören, zumal sie ohnehin keine Sanktionsmittel haben und ihnen auch noch der Vorwurf des „antimuslimischen Rassismus“ droht, den Heerscharen islamischer und linker Lobbyisten immer parat haben. Zwar könne das Freitagsgebet der Muslime nicht grundsätzlich als Hinderungsgrund genannt werden, weil der Tag mit der Sonntagsregelung in Deutschland „nicht vergleichbar sei, da dann „alle Geschäfte und Behörden in Deutschland aus gesetzlichen Gründen geschlossen hätten“, aber auch hier wird man einfach abwinken. Auch dieser Behörden-Kotau vor Partikularinteressen einer zunehmend fordernden und dominanten Bevölkerungsgruppe ist nur noch eine weitere Fußnote in der deutschen Kapitulation vor der gesellschaftstransformierenden islamischen Massenimigration. (TPL)