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Jobcenter-Extrawurst für muslimische Bürgergeldbezieher: Beliebige Terminverlegungen “aus religiösen Gründen”

Jobcenter-Extrawurst für muslimische Bürgergeldbezieher: Beliebige Terminverlegungen “aus religiösen Gründen”


Der deutsche Sozialstaat scheint seinen ohnehin unvermeidlichen Zusammenbruch noch beschleunigen zu wollen. Die unaufhörliche Massenmigration verschlingt Abermilliarden für Bürgergeld und weitere Leistungen, für die im Gegenzug nichts verlangt wird. Nun hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch noch eine neue Weisung eingeführt, die es Bürgergeld-Empfängern erlaubt, Termine beim Jobcenter zu verschieben, wenn „glaubhaft“ vorgetragen werde, „an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein.“

 Jobcenter-Extrawurst für muslimische Bürgergeldbezieher: Beliebige Terminverlegungen “aus religiösen Gründen”

Dazu gehören etwa „religiöse Feiertage, die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben“, die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten. Eine BA-Sprecherin erklärte: „Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.“ Wie üblich verkauft man seine Selbstaufgabe auch noch als Errungenschaft. Die Neuregelung geht auf die Beschwerde einer Frau zurück, der offenbar umgehend nachgegeben wurde.

 

Die Jobcenter, die ohnehin in Arbeit ersticken, sollen nun auch noch Einzelfallprüfungen darüber vornehmen, ob die angeführten religiösen Gründe plausibel sind, weil die Religionen „unterschiedlich hohe Feiertage“ haben. Dass es bei dieser Regelung kaum um Christen geht, die den Sonntagsgottesdienst besuchen wollen und die wohl kaum an den Weihnachts- oder Osterfeiertagen zum Jobcenter vorgeladen werden, versteht sich von selbst. Es handelt sich um nichts anderes als ein weiteres privilegierendes Entgegenkommen für Muslime. Darum soll auch dann geprüft werden, wenn Muslime wegen des Fastenmonats Ramadan einen Termin nicht wahrnehmen wollen.

Wie diese Prüfung ausgeht, kann man sich denken. Die völlig zermürbten Jobcenter-Mitarbeiter werden kaum den stets latenten Zorn ihrer mehrheitlich islamischen Klientel heraufbeschwören, zumal sie ohnehin keine Sanktionsmittel haben und ihnen auch noch der Vorwurf des „antimuslimischen Rassismus“ droht, den Heerscharen islamischer und linker Lobbyisten immer parat haben. Zwar könne das Freitagsgebet der Muslime nicht grundsätzlich als Hinderungsgrund genannt werden, weil der Tag mit der Sonntagsregelung in Deutschland „nicht vergleichbar sei, da dann „alle Geschäfte und Behörden in Deutschland aus gesetzlichen Gründen geschlossen hätten“, aber auch hier wird man einfach abwinken. Auch dieser Behörden-Kotau vor Partikularinteressen einer zunehmend fordernden und dominanten Bevölkerungsgruppe ist nur noch eine weitere Fußnote in der deutschen Kapitulation vor der gesellschaftstransformierenden islamischen Massenimigration. (TPL)


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Foto: Bernd Schwabe in Hannover, CC BY 3.0 , via Wikimedia Commons


Samstag, 05 August 2023

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