Rechnungshof kritisiert sächsisches Sozialministerium wegen “Refugee Card”-Ausgaben

Rechnungshof kritisiert sächsisches Sozialministerium wegen “Refugee Card”-Ausgaben


Ein neuer Bericht des Dresdener Rechnungshofs hat bei der Prüfung von Ausgaben des sächsischen Sozialministeriums für Migranten für Aufruhr gesorgt. Besonders im Fokus: die Finanzierung einer sogenannten “Refugee Card” für queere Flüchtlinge, die ihnen kostenlosen Zugang zu einer Homosexuellen-Sauna ermöglichte.

Rechnungshof kritisiert sächsisches Sozialministerium wegen “Refugee Card”-Ausgaben

Das Sozialministerium Sachsens überwies zwischen 2016 und 2020 jährlich ca. 150.000 Euro an den Verein “CSD Dresden”, der für die Organisation des jährlichen Christopher Street Days in der Hauptstadt verantwortlich ist. Seit Beginn dieser Überweisungen summierte sich die Gesamtsumme auf über 678.000 Euro.

Als Gegenleistung für diese finanzielle Unterstützung initiierte der “CSD Dresden” die “Refugee Card”, speziell für nicht-heterosexuelle Migranten, hauptsächlich aus Afghanistan und Syrien. Diese Karte ermöglichte den Inhabern freien Eintritt zu speziellen Veranstaltungen, darunter auch der Besuch der Gay-Sauna “Paradise”, während reguläre Gäste 20 Euro Eintritt zahlen mussten.

Die Rechnungsprüfer äußerten in ihrem Bericht erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel. Sie stellten in Frage, inwiefern der Zugang zu einer Sauna einen integrativen Zweck erfüllen könnte und wiesen darauf hin, dass bei Zahlungen an insgesamt 20 Institutionen, darunter der CSD, offensichtliche Mängel festgestellt wurden. Demnach seien die Mittel weitgehend ohne klare Richtlinien und ohne einen erkennbaren Förderzweck verteilt worden.

Der Rechnungshof führte weiterhin an, dass viele der Geldtransaktionen lediglich geringfügige Verbindungen zu den Themen Migration und Integration aufwiesen und in einigen Fällen sogar persönliche Verbindungen zwischen politischen Amtsträgern und den Empfängern der Gelder bestanden haben könnten.

Teile des Berichts wurden an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, die die Angelegenheit derzeit weiter untersucht.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Donnerstag, 24 August 2023

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