2 Ureinwohner - 30.08.2023 - 17:26
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt für die Umsetzung eine "Schonfrist" bis zum 17. Dezember 2023. Endlich kann man jeden Kollegen, jeden Nachbarn – kurz: jedermann verpfeifen. Und das Beste: Wer verpfeift, darf selbst nicht verpfiffen werden. Wer nicht der Meinung der Regierung ist, macht sich strafbar. Mit Sauseschritten werden wir zur DDR-2.