Haftstrafe für 44-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung an Arbeitskollegen

Haftstrafe für 44-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung an Arbeitskollegen


Ein 44-jähriger Mann aus Belarus wurde von dem Landgericht Freiburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, nachdem er einen Arbeitskollegen schwer verletzt hatte. Der Vorfall ereignete sich in St. Märgen und das Opfer konnte nur durch einen Notfalleingriff gerettet werden.

Haftstrafe für 44-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung an Arbeitskollegen

Am Montag hat das Landgericht Freiburg einen 44-jährigen Mann aus Belarus wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte im Januar in St. Märgen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) seinen Arbeitskollegen schwer verletzt. Laut Anklage hatte er mindestens sechs Mal alkoholisiert mit einem Küchenmesser auf seinen Kollegen eingestochen. Das Opfer konnte nur durch einen Soforteingriff an der Universitätsklinik Freiburg gerettet werden.

Zur Tatzeit war der Angeklagte bei einer polnischen Firma angestellt und als Elektromonteur auf einer Baustelle in Freiburg tätig. Das schwer verletzte Opfer ist polnischer Herkunft. Laut eigener Aussage hatte der Angeklagte Belarus im Jahr 2022 wegen seiner regierungskritischen Haltung verlassen.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, sich provoziert gefühlt zu haben. "Ich hatte niemals die Absicht, ihn zu töten", sagte er laut einer Erklärung, die von seinem Anwalt zum Auftakt des Prozesses verlesen wurde.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Symbolbild


Mittwoch, 13 September 2023

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