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Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole

Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole


Drei Wörter, ein Urteil: Ein Gericht hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine verbotene Parole benutzt hat, die auch im Dritten Reich von der SA benutzt wurde. Höcke bestreitet, vom NS-Hintergrund der Parole gewusst zu haben und verweist darauf, dass die Parole auch vorher schon verwendet worden war.

Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verwendung einer verbotenen Parole

Dei einer Rede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 soll Björn Höcke den Dreiklang formuliert haben: »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für *********«.

Die Schlussformulierung »Alles für *********« wird als verbotene Losung eingestuft, weil sie auch von der SA im Dritten Reich verwendet wurde.

Daher war Höcke angeklagt worden, ein Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet (Paragraf 86a Strafgesetzbuch) zu haben.

Aufgrund dieser strittigen Äußerung wurde Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt (100 Tagessätze zu je 130 Euro, also insgesamt 13.000 Euro) [siehe Berichte »Nius«, »Junge Freiheit«, »Tichys Einblick«].

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Höckes Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Höcke habe nicht gewusst, dass dieser Spruch auch von der SA verwendet wurde und dass dieser deshalb heute verboten ist. Außerdem sei es eine freie Rede gewesen, die nicht vorbereitet war. Höcke wollte sich an Trumps Spruch »America First« orientieren. Höcke wies daher die Vorwürfe zurück. Der von ihm getätigte Ausruf habe eine lange Tradition und sei schon vor dem Nationalsozialismus verwendet worden, so seine Argumentation.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zusätzlich zur Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, außer bei dem Strafmaß.

Björn Höcke kann aber weiterhin als Kandidat der AfD in Thüringen zur Landtagswahl antreten. Seine politischen Ämter bleiben unberührt.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot YT / Phoenix


Mittwoch, 15 Mai 2024

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