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Staatsanwalt gibt private Infos von Bystrons Mutter an die Presse

Staatsanwalt gibt private Infos von Bystrons Mutter an die Presse


Nach der Großrazzia gegen den AfD-Politiker Petr Bystron berichtet die WELT nun aufgeregt über die Fundstücke: Uralte Finanzunterlagen von Bystrons Mutter, die erkennbar nichts mit den originären Ermittlungen gegen ihn zu tun haben.

Staatsanwalt gibt private Infos von Bystrons Mutter an die Presse

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Ein Blatt mit „Seriennummern von Goldbarren und Kontoauszüge ausländischer Konten“ – das sind die verdächtigen Fundstücke, die die WELT ihren Lesern präsentiert. Hat man Bystron jetzt also endlich erwischt? Weit gefehlt. „Die Unterlagen zum physischen Gold sowie den Konten meiner Mutter bewahre ich, weil ich vom Gericht zu ihrem Vormund bestellt bin“, so der 51-jährige Münchner.

Bystrons Mutter war lange Jahre Inhaberin einer Zahnklinik in der Schweiz, die Wertsachen wurden von ihr legal erworben. Die Unterlagen sind teils über zehn Jahre alt – also aus einer Zeit, als die AfD noch gar nicht gegründet war. Dazu Auszüge von tschechischen Konten mit Mieteinnahmen, die jährlich versteuert werden und den Finanzämtern sowohl in Tschechien als auch in Deutschland bekannt sind.

Alle diese Punkte zeigen: Die Staatsanwaltschaft hat private Unterlagen an die Presse durchgestochen, die erkennbar und zweifellos nichts mit den eigentlichen Ermittlungen gegen Bystron zu tun haben! Wenn es noch eines Belegs bedurft hätte, dass die Kampagne gegen den AfD-Spitzenkandidaten als schmutziges Wahlkampfmanöver zu sehen ist, findet man ihn hier.

Gemessen an den schweren Vorwürfen gegen Bystron hätte man doch zumindest erwarten dürfen, dass irgendwelche Bargeldverstecke mit zigtausend Euro (oder Rubel!) unbekannter Herkunft sichergestellt werden. Nach der Durchsuchung von einem halben Dutzend Immobilien mit einer Heerschar von Polizisten (PI-NEWS berichtete) sind also die Uralt-Unterlagen der Mutter das Skandalöseste, was sie der Presse durchstechen können?

Der Fall wird immer heikler. Jedoch nicht für Bystron oder die AfD, sondern für die Medien und die Staatsanwaltschaft, die sich hier gegenseitig in einer Diffamierungskampagne gegen einen Spitzenkandidaten der Opposition hochschaukeln, ohne einen einzigen Beweis zu haben. Denn die Hausdurchsuchungen basieren laut Durchsuchungsbeschluss rein „auf Medienberichten“. Und diese enthalten lediglich die Behauptung des SPIEGELS, anonyme Quellen aus Tschechien hätten gesagt, sie hätten etwas vom tschechischen Geheimdienst über Bystron gehört. Doch der sagt offiziell, er hätte „Bystrons Namen nie genannt“. Diesen Teil der Medienberichterstattung hat man bei der Staatsanwaltschaft bei dem Zusammenschustern der Vorwürfe wohl geflissentlich übersehen…


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot


Mittwoch, 22 Mai 2024

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