1 Ureinwohner - 02.06.2024 - 13:47
Inzwischen werden in vielen ÖFFIS die inzwischen wahrscheinlich fragwürdigen Beschuldigungen gegen Bystron, wie richtungsabhängig üblich, als Tatsache und somit als hochwillkommender Angriff gegen die AfD gehandelt. Da besteht doch eigentlich für Staatsanwälte ein Zwang einer gerichtlichen Klärung. Aber, achso, dies gilt nur und ausschließlich für die system-gewünschte RICHTUNG. Was sagt das EUGH zu solcher Einseitigkeit betreffs des Minister-Erlasses? Alles klar im dollsten Deutschland aller Zeiten?