Gerichtsurteil erlaubt Abschiebeoffensive nach Syrien: Faesers Ministerium weicht aus

Gerichtsurteil erlaubt Abschiebeoffensive nach Syrien: Faesers Ministerium weicht aus


Ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster erlaubt eine Abschiebeoffensive nach Syrien. Doch Faesers Ministerium weicht aus

Gerichtsurteil erlaubt Abschiebeoffensive nach Syrien: Faesers Ministerium weicht aus

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte kürzlich festgestellt, dass das Leben von Zivilisten in Syrien nicht mehr ernsthaft bedroht ist. Damit wurde die Klage eines Syrers abgewiesen, der einen Flüchtlingsstatus oder zumindest einen sogenannten subsidiären Schutz in Deutschland erhalten wollte. Inwieweit dieses Urteil Auswirkungen auf die Bleibeperspektiven und den Schutzstatus von knapp einer Million Syrer in Deutschland hat, wollte der AfD-Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes von der Bundesregierung in einer Anfrage wissen, doch diese weicht aus.

Dirk Brandes teilt dazu mit:

»Endlich hat sich ein deutsches Gericht den internationalen Einschätzungen zur Sicherheit in Syrien angeschlossen und den Asylantrag eines Syrers abgelehnt. Politische Verfolgung und eine ernsthafte Lebensbedrohung existiert in weiten Teilen Syriens laut OVG Münster nicht mehr. Es wäre jetzt die Aufgabe des Bundesinnenministeriums und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den pauschalen Schutzstatus der allein über 240.000 subsidiär schutzberechtigten Syrer neu zu bewerten und im Sinne des Urteils letztlich auch abzuerkennen.

Das weiß scheinbar auch die Bundesregierung. Man habe ‚das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster zur Kenntnis genommen‘, so die ausweichende Antwort auf die Frage, ob der Richterspruch eine Grundlage für eine Neubewertung des subsidiären Schutz nach § 73 des Asylgesetzes darstellt. Denn laut Gesetz sind die Behörden verpflichtet, den Schutzstatus neu zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte (zum Beispiel ein Gerichtsurteil) dafür vorliegen. Bisher weigert sich jedoch die Bundesregierung, Syrien als sicheres Herkunftsland anzuerkennen. Stattdessen verweist sie in ihrer Antwort auf das BAMF: ‚Das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird dieses auswerten und in seine Lagebeurteilung einfließen lassen‘, so die Antwort aus dem Innenministerium. Dass das BAMF dem Innenministerium unterstellt ist und eine Abschiebe-Offensive nach Syrien nur möglich wäre, wenn die Bundesregierung grünes Licht geben würde, wird hier völlig ausgeblendet. Auf die Frage, wie groß der Personenkreis ist, der aufgrund des Urteils in die Neubewertung einfließen müsste, gibt Faesers Ministerium erst gar keine Antwort. Dieses Beispiel zeigt wieder einmal deutlich, dass die erhoffte Wende in der Asylpolitik und die von Kanzler Olaf Scholz angepriesenen ‚Abschiebungen im großen Stil‘ nicht am Recht, sondern am politischen Willen der SPD-geführten Ampel-Regierung scheitern.«


Autor: Freie Welt
Bild Quelle: Screenshot YouTube/ZDFheute


Freitag, 13 September 2024

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