Der neue Landtag für Brandenburg wird den aktuellen Umfragen zufolge in der neuen Legislatur nur noch aus vier, maximal fünf, Parteien respektive Fraktionen bestehen. Klar ist, dass bei den Zweitstimmen aktuell die AfD mit 28 Prozentpunkten klar vor der SPD (25), der CDU (16) und den Salonbolschewisten (14) führt. Für alle anderen (Öko-Sozialisten, Freie Wähler, Liberallalas und die mehrfach umbenannte SED) bleibt die Fünf-Prozent-Hürde ein nicht zu nehmendes Hindernis.
Aber: vermutlich wird der Gewinn eines Direktmandats (von 44 Wahlkreisen) für die Freien Wähler ihnen den Weg in die kommende Legislatur ebnen. Fünf Direktmandate gehen den Prognosen zufolge an die Spezialdemokraten, ein Wahlkreis an die CDU und 37(!) Wahlkreise gewinnt die AfD. Womit dann wieder das Dilemma der Überhang- und Ausgleichsmandate auftaucht.
Wobei das Wahlrecht in Brandenburg nun wieder komplett anders als das in Sachsen und Thüringen ist, wo sich die AfD mit ihren guten Ergebnissen bei den Erststimmen (Direktmandate) im Hinblick auf die Sitze im endgültigen Parlament nicht wirklich einen guten Gefallen getan hat.
In Brandenburg gibt es Überhangs- und Ausgleichsmandate, jedoch ist die Zahl der Sitze im Landtag auf maximal 110 begrenzt. Außerdem werden erst die Überhangsmandate verteilt und erst danach - sofern die maximale Sitzzahl nicht erreicht ist - die Ausgleichsmandate. Das bedeutet, dass nach aktuellem Stand der Zahlen ALLE 37 von der AfD gewonnen Direktmandate an die AfD gehen und auch die 14 über die Zweitstimme gewonnen Sitze von AfD-Parlamentariern besetzt werden können. Denn erst wenn die Überhangsmandate komplett verteilt worden sind, werden die Ausgleichsmandate verteilt. Nur: da die Maximalgröße des Landtags bei 110 festgesetzt ist, gibt es keinen Raum mehr für Ausgleichsmandate.
Zumindest sieht es so das Wahlrecht theoretisch vor. Doch die Wahl entscheiden nicht die Wähler, sondern die Zähler. Da sollte man sich auf jede Menge Überraschungen einstellen.